Hattingen. Seinen dreijährigen Sohn soll ein Mann aus Hattingen 2021 so hart angepackt haben, dass er Blutergüsse davongetragen hat. Wie der Prozess lief.

Seinen damals drei Jahre alten Sohn soll der Angeklagte an zwei Tagen im Frühjahr und Sommer 2021 so hart angepackt haben, dass sich der Junge Blutergüsse an Hals und Brustkorb zuzog. Seiner früheren Frau soll er bei einem Streit zudem einen Daumen verdreht haben. So zumindest lautete die Anklage gegen einen 30-jährigen Hattinger, der sich nun wegen Körperverletzung in insgesamt drei Fällen vor dem Amtsgericht verantworten musste. „Ich bin“, sagt er allerdings gleich eingangs des Prozesses, „zu keinem Zeitpunkt gegen mein Kind und gegen meine Frau gewalttätig geworden.“

„Auf einmal war ich der Buhmann“

Dass er den aktuell auf einmal in der Woche beschränkten Kontakt zu seinem Sohn nicht durch irgendein Fehlverhalten gefährden wolle, betont der Angeklagte. Und dass er sich nicht erklären könne, warum seine frühere Frau ihn derartiger Vergehen bezichtige. Auf Nachfrage von Richter Johannes Kimmeskamp skizziert er sodann die Beziehung. Ende 2015 hätten sie geheiratet, ab dem Jahr darauf bereits habe es erste Streitigkeiten gegeben. Seit Ende 2018, ein halbes Jahr nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes, lebe man getrennt voneinander. Seit 2020 ist das frühere Ehepaar geschieden.

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Als einen „sehr impulsiven Menschen“ schildert der Angeklagte seine Ex-Frau, diese habe sich auch mal „selbst verletzt, mit dem Messer in die Hand geritzt“. Die Ehe mit ihr sei „nicht immer einfach gewesen. Auf einmal war ich der Buhmann“.

Ihr Sohn habe ihr gezeigt, „wie der Papa das gemacht hat“

Neben jenem laut Anklageschrift folgenreichen Streit des früheren Paares, der im Prozess nicht mehr näher thematisiert wurde, hatte die heute 29-jährige Exfrau des Angeklagten diesen dabei auch wegen Gewalt am Sohn angezeigt. In einem Fall soll der 30-Jährige diesem die Hämatome laut Aussage der Mutter dabei zugefügt haben, weil er verärgert war, dass dieser ein Deko-Ei bei den Großeltern kaputt gemacht habe. Die Verletzungen habe das Kind gehabt, als der Vater es nach einem seiner „Umgangskontakte“ wieder zu ihr zurückbrachte. Sie habe diese fotografiert und videografiert. Eine Krankenhausärztin, der sie den Sohn zeigte und das Geschehen aus ihrer Annahme heraus schilderte, sprach von einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Ihr Sohn, so die als Zeugin geladene Frau, habe ihr nach jenem Vorfall auch gezeigt, „wie der Papa das gemacht hat“ und gesagt, dieser habe „Aua gemacht“.

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In einem weiteren Vorfall soll der Angeklagte laut Exfrau zudem ausgerastet sein, weil der damals Dreijährige mit Spielzeug um sich geworfen habe. Auch hier seien blaue Flecken beim Kind die Folge gewesen. Bis ins Detail trennscharf, wie sie Ex-Mann und Kind beim Vorfall Mitte April und wie bei dem Anfang Juli erlebte, sagt die 29-Jährige vor Gericht indes nicht aus.

Angeklagten als „zuverlässigen und liebevollen Vater“ erlebt

Der Angeklagte schildert zudem den Vorfall vom April deutlich anders, sagt, er sei damals mit seinem Sohn in einer Bäckerei gewesen, dort habe dieser ein Deko-Ei aus Ton kaputt gemacht. Weder er noch die Verkäuferin indes seien deswegen laut, geschweige denn aggressiv geworden. Dies bestätigt auch die frühere Verkäuferin vor Gericht. Und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, bei einigen Treffen von Vater und Sohn mit anwesend, erklärt, sie habe den Angeklagten als „zuverlässigen und liebevollen Vater“ erlebt.

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„Hier steht Aussage gegen Aussage“, sagt schließlich die Staatsanwältin. Die Anklage habe nicht bewiesen werden können. Wie Tim Salewski, Verteidiger des 30-Jährigen, plädiert sie daher auf Freispruch. Und so urteilt Richter Kimmeskamp dann auch: „Dass die – allerdings kleinen – Hämatome bei dem Jungen Folge von Körperverletzung durch den Angeklagten sind, können wir hier nicht belegen.“ Die Vorwürfe laut Anklageschrift seien dem 30-Jährigen jedenfalls „nicht nachweisbar“.