Hattingen. Es war nicht das erste Mal, dass bei dem jungen Mann (21) aus Hattingen Drogen im Spiel waren. Nun stand er erneut vor dem Jugendgericht.
Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war. Dieses Mal musste sich der heute 21-Jährige aus Hattingen vor dem Jugendschöffengericht verantworten, weil Polizisten bei Kontrollen im September 2021 in Hattingen und im Oktober 2021 in Bochum jeweils kleine Menge an Marihuana bei ihm gefunden hatten – ohne ärztliche Berechtigung. Dies räumte der junge Mann vor Gericht dabei auch ein. Unklar blieb im Prozess bis zuletzt dagegen, ob er Auflagen aus einem früheren Verfahren vom Sommer 2021 bereits vollständig erfüllt hatte.
Angeklagter saß im November 2021 Dauerarrest ab
120 Arbeitsstunden, zwei Wochen Dauerarrest sowie sechs negative Drogentests hatte das Gericht ihm damals auferlegt – wegen Handeltreibens mit Drogen und Beleidigung. Doch im jetzigen Prozess konnte Jugendrichter Christian Amann lediglich sicher feststellen, dass der Angeklagte im November 2021 seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte. Über die 120 Sozialstunden, die er bei Mac Möbel komplett abgeleistet haben will, gab es dagegen keine Bescheinigungen. Und was die Drogenscreenings betrifft, so legte Rechtsanwalt Pierre Laurien dem Gericht zwar einen negativen Test seines Mandanten vom März 2022 vor. Bescheinigungen über weitere Tests fanden sich nicht – auch wenn der Angeklagte behauptete, es habe sie gegeben.
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Seit seinem Dauerarrest sei bei ihm eine Wende eingetreten, er konsumiere inzwischen kein Marihuana mehr, sagte der Angeklagte. Doch zumindest der Staatsanwalt hegte Zweifel an seinen Aussagen. „Den Eindruck, dass Sie allen zeigen wollen: Ich habe es geschafft, ich bin drogenfrei, habe ich bei Ihnen hier heute nicht gewonnen.“ Neben sechs negativen Screenings forderte er neuerliche drei Monate Dauerarrest sowie die Ableistung von 180 Arbeitsstunden für die nun angeklagten Fälle und die noch nicht abgeleisteten Auflagen aus dem Prozess vom Sommer 2021.
Sechs Monate Betreuung durch Mitarbeiter der Suchthilfe
Das Jugendschöffengericht indes urteilte anders: 120 Arbeitsstunden muss der junge Mann jetzt neu ableisten, weil sich, so Amann, nicht klären lasse, wie viele Stunden er bereits bei Mac Möbel gearbeitet habe. Dazu muss der Angeklagte im Abstand von jeweils zwei Monaten vier selbstbezahlte Drogenscreenings machen, das erste bis Mitte Januar. Ins Gefängnis muss er nicht noch einmal. Für ein halbes Jahr aber erhält er eine sogenannte Betreuungsweisung – eine längerfristige Einzelbetreuung durch einen Mitarbeiter der Caritas-Suchthilfe, um ihn bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen zu unterstützen.
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Es sei das letzte Mal, dass für ihn das Jugendstrafrecht greife, da er zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre alt war und damit als Heranwachsender galt, mahnte Richter Amann den Angeklagten. Da Gericht und Jugendgerichtshilfe zudem von einer Reifeverzögerung ausgehen, konnte das Jugendstrafrecht angewandt werden. „Sehen Sie dieses Urteil als eine Chance“, so Amann. Der junge Mann solle die Zeit nun nutzen, um sich ein drogenfreies Leben aufzubauen. Und eine Perspektive, in der er nicht weiterhin auf Taschengeld der Mutter angewiesen ist, sondern in einen Beruf findet mit eigenem Einkommen.