Hattingen. Gerade erst aus dem Jugendarrest entlassen, wird ein junger Mann aus Hattingen wieder mit Drogen erwischt – und muss deshalb erneut vor Gericht.
Das Hemd zerknittert, der Blick gesenkt: Wie ein Häufchen Elend sitzt der 21-Jährige am Dienstagmorgen in Hattingen vor Gericht. „Einfach mal ein normales Leben führen“, das will er, betont er mehrfach zum Ende der Verhandlung. Das Jugendgericht gibt ihm dazu noch einmal die Chance.
Am Tag der Entlassung mit rund 17 Gramm Cannabis erwischt
Denn es ist bereits das siebte Mal, dass der Hattinger sich vor Gericht verantworten muss, das fünfte Mal im Zusammenhang mit Drogen. Und deshalb wird es dieses Mal auch ernster für ihn: Verhandelt wird ein Vorfall vom 14. Juli vergangenen Jahres. Am späten Abend dieses Tages wird er auf der Oststraße mit 16,91 Gramm Cannabis erwischt.
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Und das ist, abgesehen von der grundsätzlichen Strafbarkeit, wegen gleich zweier Umstände problematisch. Zum einen sind diese fast 17 Gramm eine „nicht geringe Menge“, zum anderen ist er just an diesem Tag aus einer Woche Dauerarrest entlassen worden. Dazu war er erst im April verurteilt worden, ebenfalls wegen Drogen. „Da haben wir es ja mit einer erstaunlichen Rückfall-Geschwindigkeit zu tun“, merkt der Jugendrichter trocken an.
Durch seinen Verteidiger lässt der Angeklagte verlauten, dass es ihm leid tue. Das Problem mit den Betäubungsmitteln habe er „auf die leichte Schulter genommen“, erläutert sein Rechtsbeistand. „Er war im Arrest, kam raus und dachte, er geht ein bisschen steil.“
Angeklagter ist seit September wieder clean
Mittlerweile aber sei er von den Rauschmitteln ab, nicht zuletzt, weil zu dem im April gefallenen Urteil auch die Betreuung durch das Suchthilfezentrum sowie regelmäßige Drogentests gehören. „Diese professionelle Unterstützung hat er gebraucht, aber die hat erst im September angefangen“, argumentiert der Anwalt.
Das bestätigt auch die Jugendgerichtshilfe, die sich zuvor mit dem Suchthilfezentrum und dem Sozialdienst der Jugendarrestanstalt in in Verbindung gesetzt hatte. Bis zu seinem Arrest habe der junge Mann seit zwei bis drei Jahren täglich Marihuana konsumiert.
Arbeitsstunden statt Dauerarrest
Und während der Staatsanwalt vier Wochen Dauerarrest sowie sechs weitere negative Drogen-Screenings fordert, folgt der Richter den Argumenten des Verteidigers. Der meint nämlich, dass Sozialstunden „sicher besser als ein Arrest“ geeignet seien, schon allein um eine Tagesstruktur zu bekommen. Einen Job hat der 21-Jährige allerdings mittlerweile ebenfalls in Aussicht.
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Eine rechtsfeindliche Gesinnung jedenfalls ließe sich aus dem Verhalten des jungen Mannes nicht ableiten, so der Verteidiger weiter: „Der Angeklagte hat eine Drogenproblematik. Das ist eine Erkrankung – auch wenn man sich das vielleicht mal ausgesucht hat.“ Dem Süchtigen könne nicht vorgeworfen werden, seiner Sucht nachzugeben. Stattdessen solle ihm auferlegt werden, weiter zur Drogenberatung zu gehen und regelmäßig negative Tests vorzulegen.
§29 BtMG und Jugendstrafrecht
Vorgeworfen wurde dem jungen Mann ein Verstoß gegen §29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). In Absatz 1, Nummer 3 heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.“
Allerdings war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre. Somit gilt er als Heranwachsender. Da Gericht und Jugendgerichtshilfe von einer Reifeverzögerung ausgehen, konnte das Jugendstrafrecht angewandt werden.
Am Ende werden es 120 Arbeitsstunden, mindestens 30 davon muss der Angeklagte im Monat ableisten. Außerdem muss er sich weitere acht Monate vom Suchthilfezentrum betreuen lassen, fünf weitere negative Drogentests jeweils im Abstand von zwei Monaten vorlegen.
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