Hattingen. Eine Frau aus Hattingen soll mit weiteren Tätern bandenmäßig betrogen haben. Auch am zweiten Verhandlungstag schweigt sie. So läuft der Prozess.
Deutlich wurde der Vorsitzende Richter am Bochumer Landgericht, Markus van den Hövel, in Richtung der Hattinger Angeklagten T. „Sie können jetzt noch jederzeit zu der Sache Stellung nehmen. Nur, wir werden das aufklären, wir haben alle Zeit der Welt“, betonte er.
Am zweiten Verhandlungstag geht es um Betrug und Steuerhinterziehung aufgrund fingierter Verkehrsunfälle. Die Angeklagte allerdings schweigt bisher, ist zu keiner Aussage bereit.
Gegen einen weiteren Angeklagten aus Hattingen wurde das Verfahren abgetrennt
Wie der Richter zu Beginn der Verhandlung erklärte, wurde der Ehemann der Angeklagten in einem gesonderten Verfahren verurteilt. Anfang dieses Jahres war bereits erörtert worden, ob die Einstellung des Verfahrens gegen seine jetzt angeklagte Ehefrau in Betracht kommt. Das sei bei einer Zahlung von 16.000 Euro, einer geständigen Einlassung und einer Wiedergutmachung möglich gewesen.
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Die Hattingerin aber weigert sich bis heute, zu den Vorwürfen etwas zu sagen. Im jetzigen Prozess muss also herausgefunden werden, ob es sich um bandenmäßigen Betrug handelt. Denn mit auf der Anklagebank sitzt ein Mann, der möglicherweise in die Vorfälle verwickelt ist.
Ein VW sei in den Wagen gefahren, dessen Halterin seine Frau war
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Gegen einen weiteren Angeklagten aus Hattingen wurde das Verfahren bereits abgetrennt, da er auf absehbare Zeit nicht vernehmungsfähig ist. Weil er bei der ersten Verhandlung nicht erschien und ein ärztliches Attest vorlegte, das zehn Tage alt war, unterbrach der Richter damals die Verhandlung und ließ direkt die Polizei nachprüfen, ob der Hattinger tatsächlich nicht verhandlungsfähig ist. Das stellte sich allerdings als Tatsache heraus.
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Am 10. Oktober 2016 hatte der Ehemann der Angeklagten seinen Mercedes auf der Bredenscheider Straße zum Parken abgestellt, um sich mit Freunden im Fernsehen Fußball anzugucken. Plötzlich habe es einen sehr lauten Knall gegeben. Ein VW sei in den Wagen gefahren, dessen Halterin seine Frau war. Außerdem sei ein dahinter parkendes Auto ebenfalls beschädigt worden.
Versicherung weigerte sich, den Schaden zu bezahlen
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Wie Richter van den Hövel vorlas, habe der Fahrer des VW – der ebenfalls Angeklagte Hattinger, der zurzeit vernehmungsunfähig ist – erklärt, er habe plötzlich ein Tier von links nach rechts über die Fahrbahn laufen sehen, habe sich erschreckt und nach rechts den Lenker verrissen. So sei er gegen die beiden geparkten Wagen gefahren. Es geht in diesem Fall um einen Gesamtschaden von 18.565 Euro.
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Vor Gericht kam die gesamte Angelegenheit, weil sich die Versicherung aufgrund „zu hoher Rechnungen“ weigerte, den vollständigen Schaden zu begleichen. Es gab unter anderem Rechnungen für Reparatur, Abschleppkosten und Leihwagen. Da die Angeklagte und ihr Ehemann einen Anwalt einschalteten, landete die Sache schließlich vor Gericht. Viele Angeklagte mussten sich in dem Zusammenhang mit vielen ähnlichen Unfällen bereits vor dem Landgericht verantworten. Immer ging es um bandenmäßigen Betrug. Zum Teil wurden die Verfahren abgetrennt, manche Angeklagten zu Bewährungsstrafen oder zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (die WAZ berichtete).
Zweifel an der Darstellung des Unfallgeschehens
Richter van den Hövel erklärte, er wolle ein Gutachten anfertigen lassen und erläuterte die Gründe. „Es kann ja sein, dass es sich so zugetragen hat, wie der Fahrer des VW schilderte. Aber die Schäden, die die beiden Wagen hatten, passen eigentlich nicht zum Unfallverlauf. Ein Wagen wurde im hinteren Teil heftig getroffen, der andere hatte einen Streifschaden. Es gibt auf jeden Fall erhebliche Zweifel an der Darstellung des Unfallgeschehens. Aber wir werden das aufklären“, versprach er.