Hattingen. Bandenmäßiger Betrug wird einem Mann und einer Frau aus Hattingen vorgeworfen. Der Prozess am Landgericht beginnt mit einem Vorführungsbefehl.

Wegen bandenmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung müssen sich eine Frau und ein Mann aus Hattingen sowie ein 57-Jähriger aus Hagen vor dem Landgericht Bochum verantworten. Versicherungen sollen Schaden erlitten haben. In dem Prozess sind bereits einige Angeklagte verurteilt worden.

Allerdings fehlte der Angeklagte B. aus Hattingen. Das führte direkt zu Beginn des Prozesses zu einer deutlichen Verzögerung. Denn dem Gericht lag ein Attest vor, das zehn Tage alt war. Darin wurde von einer Arztpraxis bescheinigt, dass der 51-jährige Hattinger nicht verhandlungsfähig ist.

Der Angeklagte aus Hattingen wiegt über 200 Kilo

Was den Vorsitzenden Richter Markus van den Hövel absolut irritierte: Das Gericht hatte ein weiteres, neues Attest bekommen, allerdings mit demselben Datum von vor zehn Tagen. Und von derselben Arztpraxis. Der Anwalt des Angeklagten erklärte, er könne auch nicht mehr machen, als das, was er schriftlich bekommt und dem Gericht dann weitergeben.

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Allerdings sagte er, dass sein Mandant deutlich „über 200 Kilogramm wiege“ und außerdem auf ein Sauerstoffgerät angewiesen sei. „Wir sind weit davon entfernt, kranke Leute aus dem Bett zu ziehen. Aber manchmal trifft man sie auch putzmunter zu Hause an“, sagte der Richter. Deshalb wolle er der Sache auf den Grund gehen und erließ direkt im Gerichtssaal einen Vorführungsbefehl. Das heißt: Er unterbrach die Verhandlung für eine halbe Stunde und beauftragte die Hattinger Polizei zu überprüfen, ob der Angeklagte zu Hause ist und ob er tatsächlich gesundheitlich nicht in der Lage ist, zum Gericht zu kommen.

Sie sollen den Versicherungen fingierte Reparaturleistungen vorgelegt haben

Nach über einer halben Stunde klärte sich die Situation. Die Polizei hatte den Angeklagten tatsächlich zu Hause angetroffen und konnte bestätigen, dass er gesundheitlich nicht in der Lage ist, an der Verhandlung teilzunehmen.

„Er ist bettlägerig und es geht ihm nicht gut – freundlich ausgedrückt“, sagte Richter van den Hövel. Er trennte das Verfahren gegen ihn ab, weil „er auch auf absehbare Zeit verhandlungsunfähig ist.“

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Die Vorwürfe gegen die 43-Jährige T. aus Hattingen und den Mitangeklagten aus Hagen las dann der Oberstaatsanwalt vor. Sie sollen den Versicherungen für Autos fingierte Reparaturleistungen vorgelegt haben, die tatsächlich nicht durchgeführt wurden oder nicht erforderlich waren. Außerdem sollen sie fingierte Verkehrsunfälle abgerechnet haben.

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Nach einem Unfall verlangte die Versicherung ein Gutachten, das die Angeklagten nicht einreichten. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung. Insgesamt geht es um einen Schaden in Höhe eines fünfstelligen Betrags, den die Angeklagten herbeigeführt haben sollen.

Der Prozess wird am 14. November fortgesetzt

Rechtsanwalt Gregor Hanisch, der die Hattingerin vertritt, wies darauf hin, dass seine Mandantin in den zwei Fällen, die ihr vorgeworfen werden, in keiner Akte erwähnt sei. „Sie ist lediglich die Halterin gewesen, deren Autos geschädigt wurden“, sagte er. „Meine Mandantin taucht nicht in den Akten zur Sache auf. Sie hatte mit der gesamten Abwicklung bei den Versicherungen nichts zu tun.“

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Aus dem Grunde beantragte er, dass die Anwälte, die die bereits Verurteilten vertreten haben, und die Verurteilten selbst vor Gericht als Zeugen gehört werden. Außerdem will er auch die zuständigen Personen der Versicherungen hören, die mit dem Fall zu tun hatten. Denn es habe eine Abtretungserklärung gegeben und seine Mandantin sei bei der gesamten Abwicklung der beiden Fälle außen vor gewesen.

Am Montag, 14. November, wird der Prozess am Landgericht Bochum um 10 Uhr fortgesetzt.