Hattingen. Ein Mann aus Hattingen schleicht sich ins Bett seiner neunjährigen Stieftochter und missbraucht sie. Jetzt ist der 47-Jährige verurteilt worden.

Dieser Fall ist traurig. Weil nicht mal die eigene Mutter der anfangs Neunjährigen geglaubt hat. Anders die Richter am Essener Landgericht: Sie haben den Hattinger „Stiefvater“ des kleinen Mädchens am Montag verurteilt. Die Strafe: 15 Monate Haft auf Bewährung – wegen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Die Mutter der Schülerin saß während der Urteilsbegründung regungslos im Zuschauerbereich. Immer wieder hat Richter Volker Uhlenbrock auch ihr ins Gewissen geredet.

Die Aufgaben einer Mutter

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Die einzige Leidtragenden ist ihre Tochter“, so der Vorsitzende der 5. Strafkammer am Essener Landgericht. „Sie ist emotional völlig ratlos und alleine – weil keiner ihr glaubt.“ Tatsächlich hatte die Mutter bis zuletzt zu ihrem neuen Partner gehalten. Auch noch, als klar war, dass er sich vor Gericht verantworten muss.

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„Vielleicht wäre es besser gewesen, sich zu trennen“, so Uhlenbrock. „Und ihrer Tochter zu sagen: Ich weiß zwar nicht, was war. Und ich habe auch Zweifel. Aber ich halte zu dir.“ Das sei alternativlos gewesen. „Das ist die Aufgabe einer Mutter.“

Die insgesamt drei Kinder mochten ihn

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Es war 2018, als der Angeklagte als neuer Freund der Mutter in die Familie kam. Die insgesamt drei Kinder mochten ihn. Auch die damals Neunjährige. Weil er sie von der Schule abgeholt hat, weil er einfach nett war. Doch dann ist etwas passiert, was die Schülerin jahrelang mit sich herumgetragen hat. Die Richter haben keinen Zweifel, dass sich der inzwischen 47-Jährige zweimal zu dem Mädchen ins Bett gelegt hat. Dabei kam es laut Urteil zu Grabschereien im Intimbereich.

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„Lass das“, soll die Schülerin noch gesagt und sich weggedreht haben. Trotzdem hat der Angeklagte aus Sicht der Richter weitergemacht. Es war erst Jahre später, dass sich das Mädchen einer Freundin anvertraut hat. Dann auch einer Lehrerin. Und schließlich erfuhr auch der leibliche Vater davon.

Die Lehrerin dachte, dass es um einen vermasselten Vokabeltest ging

Die Lehrerin hatte die Schülerin damals auf dem Schulhof angesprochen, weil sie geweint hat. Die Lehrerin dachte, dass es um einen vermasselten Vokabeltest ging, sagte noch: „Ist doch nicht so schlimm. Ist doch nur eine Note.“

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Die Schülerin hatte sie dann angeguckt und leise gesagt: „Ich weine, weil mir meine Mama nicht glaubt.“ Vor Gericht hatte der 47-Jährige die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und auf einen Freispruch gehofft. Es sei nichts passiert. Kurz vor der Urteilsverkündung waren ihm sogar die Tränen gekommen. Die Richter hatten für den Prozess extra eine Glaubwürdigkeitsgutachterin hinzugezogen. Auch sie hatte die Schilderungen des Mädchens als erlebnisbasiert eingestuft. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert.