Hattingen. Warum ihr Streit auf einer Party eskalierte, wissen die Beteiligten nicht. Für einen Mann aus Hattingen führte er aber knapp am Gefängnis vorbei.
Wegen Körperverletzung angeklagt war ein Hattinger, der schon mehrfach einschlägig aufgefallen war. Der verheiratete Vater von zwei Kindern, der nicht mehr mit seiner Ehefrau zusammenlebt, hatte auf einer Party im April dieses Jahres deutlich zu viel getrunken und war stark alkoholisiert, wie er Richter Johannes Kimmeskamp erklärte. Dann geriet er mit einem anderen Mann heftig in Streit. Diese Auseinandersetzung führte ihn jetzt erneut vor Gericht.
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Zu viel Alkohol getrunken hatten beide beteiligten Männer auf der Party. Sie seien dann nach draußen gestürmt, wo der Angeklagte seinen „Gegner“ zuerst schubste und vor die Brust stieß und dann mit Faustschlägen traktierte. Der erlitt eine starke Schwellung oberhalb der Schläfe, ging aber nicht zum Arzt. „Wir haben lustig gefeiert und gegrillt“, erklärte der 59-Jährige als Zeuge vor Gericht. Was genau die Ursache war, warum plötzlich gestritten und geschlagen wurde, das wusste auch er nicht mehr.
Andere Gästen rufen die Polizei
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Er habe plötzlich am Boden gelegen und dann habe jemand die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, sei der Angeklagte aber schon weg gewesen, schilderte der Geschädigte die Situation. Neben der Schwellung habe er auch am Rücken „eine Macke“ davongetragen.
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Bereits zweimal ist der Angeklagte einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft. Vor Gericht räumte er die Vorwürfe dann auch ein und bestätigte den Sachverhalt, so wie er in der Anklageschrift vorgelesen wurde. Verurteilt wurde er zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zwei Jahre lang darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen, sonst kann die Bewährung widerrufen werden.
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