Hattingen. Angriffe auf Polizisten, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung – jetzt stand die Frau (24) aus Hattingen zum wiederholten Mal vor Gericht.

Die Straftatenliste der Angeklagten ist lang – und am Montag wurde sie noch deutlich länger: Denn die Angeklagte wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Unterschlagung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten verurteilt. Auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. „Aber mit Auflagen, die eingehalten werden müssen“, betonte Richter Johannes Kimmeskamp. Sie muss vorerst in einer geschlossen Psychiatrie bleiben und ihre Alkoholsucht therapieren lassen.

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Immer wieder ist die 24-Jährige schon vor Jahren wegen aggressiven Verhaltens mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Außer, dass bei ihr eine Borderline-Erkrankung festgestellt wurde, ist sie stark alkoholabhängig. Oft trinkt sie Alkohol in Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen, beziehungsweise Medikamenten.

Diese Taten gab es im Sommer 2021

Das führte im Sommer 2021 zu mehreren Taten. Vor einer etwa hatte sie zwei Flaschen Jägermeister getrunken und Medikamente eingenommen. Jetzt musste sie sich vor dem Amtsgericht Hattingen dafür verantworten.

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Polizisten, die als Zeugen aussagten, waren am 27. Juli gerufen worden, weil sich „eine fremde Person“ in einer Wohnung befand. Als die Polizisten eintrafen, waren die Möbel verrückt, die 24-Jährige hatte eine Verletzung am Hals und erklärte, sie habe sich umbringen wollen.

Frau verhielt sich „unglaublich aggressiv“

Sie verhielt sich „unglaublich aggressiv“, sagten die beiden Beamten aus, die damals vor Ort waren. Sie beschimpfte, bedrohte und beleidigte sie wüst, schlug und trat um sich. „Sie würde auch uns umbringen und wollte uns die Waffen abnehmen, sagte sie“, erklärte ein Zeuge. Daraufhin legten die Beamten ihr Handschellen an. Eine anschließende Blutprobe ergab einen Wert von über zwei Promille. Auf Nachfrage von Richter Johannes Kimmeskamp erklärten die Polizisten, sie hätten sich gedacht, dass die Frau betrunken sei, sie habe aber eine deutliche Sprache gehabt.

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Verteidiger Gregor Hanisch las daraufhin aus dem ärztlichen Bericht vor, der nach der Tat entstanden ist. „Meine Mandantin schwankte, stand unsicher, die Pupillen waren erweitert, ihre Sprache verwaschen.“ Damit stellte er die Schuldfähigkeit seiner Mandantin in Frage.

Verhandelt wurden auch weitere Straftaten

Verhandelt wurde auch eine weitere Tat: Ebenfalls im Sommer vergangenen Jahres saß die 24-Jährige in der Nähe der Esso-Tankstelle auf einer Bank und fühlte sich von einem Mann bedrängt. Als er aufgestanden war und bereits weggehen wollte, nahm sie die Scherbe einer Flasche, die dort lag und stach ihm mit dem Glasstück in den Rücken.

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In einem weiteren Fall hat sie das Handy einer Patienten, die – genauso wie sie – in der Psychiatrie in Niederwenigern untergebracht war, gestohlen.

Rechtsanwalt plädiert für „milde Strafe“

Rechtsanwalt Hanisch, der darauf hinwies, dass die junge Frau vom 31. August 2021 bis Januar 2022 ununterbrochen in Haft war, erklärte in seinem Plädoyer: „Ich bitte um eine sehr milde Strafe im Monatsbereich. Meine Mandantin hat eine Tat zugegeben, obwohl der Zeuge nicht erschienen ist. Sie hat bereits um einen Therapieplatz gekämpft, will gegen ihre Borderline-Krankheit und ihre Alkoholsucht ankämpfen.“ Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung gefordert.

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Dem folgte Richter Kimmeskamp. Er wies allerdings auf die erheblichen Straftaten in den vergangenen Jahren hin und betonte, dass die Angeklagte sich in den kommenden drei Jahren auf jeden Fall an die Auflagen zu halten hat, wenn die Bewährung aufrecht erhalten werden soll.