Hattingen. Die Awo EN hat die Preise für ihr Kita-Mittagessen in Hattingen bereits in diesem Monat angehoben. Das sagen jetzt die anderen Betreiber.
Preise steigen auf breiter Front – das hat auch Folgen für die heimischen Kitas. Ein Träger hat die Gebühr das Mittagessen bereits erhöht, bei anderen droht ein solcher Schritt.
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Bereits zum 1. August haben die Awo-Kitas die Preise angezogen. Umgerechnet würde es bedeuten, dass Eltern pro Essen jetzt 2,90 statt 2,60 bezahlen, sagt Heike Wallis- van der Heide, zuständige Fachbereichsleiterin der Arbeiterwohlfahrt im EN-Kreis. Pro Kind und Monat entrichten die Eltern jetzt einen Betrag von 50 Euro. Die Hattinger Kitas beziehen nach Angaben der Leiterin die Mahlzeiten von der verbandseigenen Großküche Enculina, die insgesamt mehr als 60 Einrichtungen versorgt.
Catering-Anbieter haben neue Preisrunde angekündigt
Die städtischen Kindergärten werden indes von Cateringfirmen beliefert. Einzelne Anbieter haben schon eine neue Preisrunde angekündigt, sagt Stadtsprecherin Susanne Wegemann. Eine endgültige Entscheidung, was das nun für das Essensgeld bedeutet, sei aber noch nicht gefallen.
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Der evangelischen Kirche liegen zwar noch keine Informationen vor, sagt die zuständige Pfarrerin Birgit Crone, doch es könne durchaus sein, dass sich eine Anhebung nicht vermeiden lasse. Ähnlich argumentiert auch Iris Leidel, Gebietsleiterin des katholischen Kita-Zweckverbandes im Ruhrbistum. Aktuell liege keine entsprechende Aussage des Lieferanten vor, doch man beobachte natürlich die allgemeine Marktentwicklung.
Kita-Gebühren liegen zwischen 37 und 659 Euro im Monat
Essensgelder werden zusätzlich zu den Kita-Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach Einkommen und Anzahl der Betreuungsstunden richten. Zahlungspflichtig sind Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Die gesamte Spanne reicht von 37 Euro (ein Kind, 25 Kita-Stunden, untere Einkommensgrenze) bis 659 Euro (ein Kind, 45 Stunden, Einkommen mehr als 150.000 Euro).
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Beim Essensgeld weist Heike Wallis-van der Heide darauf hin, dass Familien mit einem niedrigen Einkommen die Möglichkeit haben, über das Programm „Bildung und Teilhabe“ eine finanzielle Hilfe zu beantragen.