Hattingen. Wegen Corona zahlen Eltern in Hattingen weniger für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas. Was der Rat der Stadt dazu konkret beschlossen hat.

Der Rat der Stadt Hattingen hat in seiner Sitzung am 1. Juli einstimmig für den Erlass weiterer Elternbeiträge im Bereich der Kindertagesbetreuung gestimmt. Erlassen werden die Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vollständig und für die Monate März, April und Mai 2021 anteilig in Höhe von 50 Prozent. Dies gilt für die Kindertagesbetreuung, einschließlich Tagespflege sowie für die Betreuung im Bereich der Grundschulen.

Hintergrund ist, dass Eltern von der Landesregierung zu Beginn des Jahres dazu aufgefordert waren, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Der eingeschränkte Pandemiebetrieb erfolgte mindestens bis zum 21. Februar 2021. Ab dem 22. Februar 2021 erfolgte die Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb. In dieser Phase konnte alle Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote wieder nutzen.

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Es galt allerdings landesweit die Vorgabe, dass die Betreuung in festen Gruppen erfolgen musste und die Betreuungszeit wurde pauschal um zehn Stunden pro Woche gekürzt. Erst ab dem 7. Juni 2021 hat die Kindertagesbetreuung landesweit den Regelbetrieb mit vollem Betreuungsumfang wieder aufgenommen.

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Den Ausfall der Elternbeiträge teilen sich die Landesregierung und die Stadt Hattingen je zur Hälfte. Die durch den Erlass rückwirkend entstehenden Guthaben der Eltern werden zunächst mit noch bestehenden Rückständen oder bisher nicht abgebuchten Beiträgen aufgerechnet.

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Diese Vorgehensweise erfolgt einzelfallabhängig und erfordert einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand. Die dann noch verbliebenen Guthaben werden im Anschluss erstattet.

Die Eltern werden gebeten von Rückfragen bezüglich der Zahlungsabwicklung abzusehen. Die Stadt ist bemüht, die Erstattungen vorrangig abzuarbeiten.