Hattingen. Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag. Das bringt in Hattingen Platz-, Personal- und Geldprobleme mit sich
Die Stadt Hattingen und die Offenen Ganztagsschulen stehen vor massiven Herausforderungen. Grund ist der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, der ab 2026 gilt. In den kommenden Jahren müssen deshalb voraussichtlich 330 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und mindestens 13 Fachkräfte gefunden und eingestellt werden. Das hat die Stadtverwaltung anhand statistischer Hochrechnungen ermittelt.
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Gut 40 OGS-Gruppen gibt es derzeit in Hattingen. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und dennoch fehlen immer wieder Betreuungsplätze. 13 weitere Gruppen müssten bei der derzeit erwarteten Schülerzahl innerhalb von vier Jahren geschaffen werden.
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Die Stadt Hattingen geht in ihren Berechnungen davon aus, dass 90 Prozent der Eltern den Rechtsanspruch ihrer Kinder auf einen OGS-Platz wahrnehmen. Damit entstehen gleich mehrere Probleme – fehlendes Fachpersonal ist das eine, fehlende Räumlichkeiten sind das zweite. Vor allem Letzteres ist in der Kürze der Zeit und auch angesichts der finanziellen Lage kaum zu lösen.
Anspruch und Rechtsgrundlage
Die NRW-Landesregierung hat einen Rechtsanspruch auf die Betreuung von Schulkindern im Offenen Ganztag beschlossen. Gelten soll der ab dem Schuljahr 2026/ 2027. Konkret haben diesen Anspruch alle Schüler, die in jenem Schuljahr eingeschult werden. Sukzessive kommen danach Jahr für Jahre weitere Schüler dazu – damit wächst auch der Bedarf an Plätzen weiter.
Die Stadt Hattingen hofft nun auf einen schnellen Gesetzesentwurf. Der legt unter anderem fest, welche Ausbildung Betreuer haben müssen und vieles mehr. Die Planungen der Stadt sind damit vom Land abhängig. „Alle Überlegungen zu Quantität und Qualität im Offenen Ganztag können obsolet werden, wenn das erwartete Ausführungsgesetz andere Vorgaben macht“, betont die Verwaltung.
Deshalb beschreitet Hattingen bereits seit zwei Jahren einen eigenen Weg und wirbt für die multifunktionale Nutzung vorhandener Räume. „Die Prämisse muss sein, Schule als Lebens- und Lernort der Kinder anzunehmen und damit Lehre, Betreuung und Erziehung unter einem Dach unter dem Paradigma ,Wir sind eine Offene Ganztagsschule’ zu leben“, erklärt die Stadtverwaltung in den Ausführungen ihrer strategischen Vorüberlegung.
Auch dass nicht alle davon begeistert sind, geht aus dem Schreiben hervor, ist doch von einem nötigen „Abbau von Widerständen“ die Rede. Denn um dieses Konzept umsetzen zu können, bedarf es einer entsprechenden Möblierung ebenso, wie kreativer pädagogischer Lösungen des Personals – weg vom althergebrachten Modell des getrennten Klassenraums und Betreuungsraums.
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In der Personalfrage geht die Stadtverwaltung von einem Betreuungsschlüssel von zwei Mitarbeitenden auf 25 Kinder aus – eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft ohne spezielle Qualifikation. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sollen Ausbildungsmöglichkeiten und attraktive Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden – zum Beispiel durch die Entfristung von Verträgen.
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Auf zwei Wegen soll Fachpersonal schon jetzt an Hattingen gebunden werden: 1. In Bredenscheid wird ab sofort einer Erzieherin im Anerkennungsjahr die nötige Praxiserfahrung ermöglicht, indem sie nicht nur in der Betreuung arbeitet, sondern auch als Schüler- und Schülerinnen-Assistenz im Unterricht. 2. Die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher gibt es bei den freien Trägern seit diesem Schuljahr, in den städtischen OGS-Standorten ab 2023/2024.
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Fest steht, dass die Umsetzung der Maßnahmen Geld kostet. Die Stadtverwaltung rechnet insgesamt mit einer knappen Million Euro für zusätzliches Personal und die nötige Grundausstattung (10.000 Euro pro neuer OGS-Gruppe). Und schon jetzt ist klar, dass es vermutlich noch teurer wird: „Bisherige Erfahrungen zeigen aber, dass durch Mehrfachnutzung der Räume auch die Anforderungen an die Ausstattung steigen und der Ansatz für die Zukunft zu niedrig kalkuliert ist. Tarif- und Preissteigerungen sind ebenfalls nicht berücksichtigt“, führt die Verwaltung aus.