Hattingen. Harsche Kritik an Hattingens Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag übt Diana Feldmann. Sie strafe Patchwork-Familien finanziell ab.

Harsche Kritik an Hattingens Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag (OGS) übt Diana Feldmann. Vor einigen Monaten ist sie mit ihrem Mann und ihren zwei Kindern (2 und 7) von Bochum nach Hattingen umgezogen, seitdem muss ihr Mann den OGS-Platz für ihren älteren Sohn Lennox zahlen. Und das, obwohl er weder der Vater des Siebenjährigen ist noch diesen adoptiert hat oder für Lennox personensorgeberechtigt ist. „Das ist familienfeindlich“, sagt Diana Feldmann.

Die Rechtslage

Die Elternbeitragssatzungen für die OGS basieren auf dem individuellen Satzungsrecht der einzelnen Kommunen, von Stadt zu Stadt kann die Ausgestaltung unterschiedlich sein.

Die Elternbeiträge und die Satzung

Der Rat der Stadt Hattingen hat in seiner Sitzung im Dezember 2021 mehrheitlich eine Erhöhung der Elternbeiträge für Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich beschlossen – für alle 13 Einkommensstufen um jeweils + 1,5 Prozent; auf volle 50 Cent aufgerundet. Für Familie Feldmann bedeutet dies, dass sie ab dem 1. August 2022 monatlich 57 Euro für den Offenen Ganztag bezahlen muss.Die derzeit gültige Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege(Elternbeitragssatzung) finden Sie hier: www.hattingen.de/stadt_hattingen/Downloads/Ortsrecht/Soziales,%20Jugend%20und%20Sport/531-Elternbeitragssatzung.pdf

Die Stadt Hattingen benennt in Paragraf 2 ihrer Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag den so genannten beitragspflichtigen Personenkreis: Das sind „die Erziehungsberechtigten, mit denen das Kind zusammenlebt“. Konkret gemeint sind damit „die Personensorgeberechtigten und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt“. Bei den weiteren Ausführungen heißt es unter anderem, dass hierzu „ein Elternteil und dessen Ehegatte oder Ehegattin, Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft mit denen das Kind zusammenlebt“ zählen.

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In der Elternbeitragssatzung der Stadt Bochum dagegen heißt es in Paragraf 3: „Beitragspflichtig sind die Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellte Personen, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nachweislich nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.“

Diana Feldmann mit ihrem jüngeren Sohn Linus. Er besucht eine für die 31-Jährige und ihre Mann ebenfalls kostenpflichtige Kita in Bochum. Aus pädagogischen Gründen, so Diana Feldmann, wechsele er nicht in eine Einrichtung nach Hattingen.
Diana Feldmann mit ihrem jüngeren Sohn Linus. Er besucht eine für die 31-Jährige und ihre Mann ebenfalls kostenpflichtige Kita in Bochum. Aus pädagogischen Gründen, so Diana Feldmann, wechsele er nicht in eine Einrichtung nach Hattingen. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Die Sichtweise von Diana Feldmann

„Mein Mann Steven wird von der Stadt Hattingen für Lennox finanziell belangt, obwohl er juristisch nichts mit ihm zu tun hat. Steven darf nichts entscheiden, er hat kein Mitspracherecht in der Erziehung, ihn nicht gezeugt, nicht adoptiert und er ist auch nicht personensorgeberechtigt für Lennox.“

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In Bochum und anderen Städten im Ruhrgebiet sei die OGS-Elternbeitragssatzung familienfreundlich gestaltet – auch für Patchwork-Familien. Dort sei sie, so Diana Feldmann, aufgrund Ihrer Einkünfte von der Zahlung von Elternbeiträgen befreit, und ihr Mann rechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen. Es waren lediglich Verpflegungskosten für das Mittagessen zu zahlen. In Hattingen dagegen würden Lebenskonstellationen wie die von Patchwork-Familien finanziell abgestraft, so die 31-Jährige. „Das ist ein Unding im Jahre 2022!“

Für die Stadt Hattingen gehe es in ihrem Fall um 56 Euro monatlich. „Für uns geht es um das wirtschaftliche Überleben – nicht zuletzt angesichts drastisch gestiegener Energiekosten.“ Ihr Mann sei Alleinverdiener, sie selbst als Studentin auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen.

Die Sichtweise der Stadt Hattingen

Die Stadt Hattingen orientiere sich mit ihrer Beitragssatzung an der aktuellen Rechtslage und setze durch die angepasste Beitragsstaffelung auf ein sozialverträgliches Modell, sagt Stadtsprecherin Jessica Krystek. Dieses „orientiert sich also auch an den unterschiedlichen Familien-Konstellationen und ist somit zeitgemäß“.

Der Stadt Hattingen, teilt Krystek überdies mit, sei es zudem „auch wichtig, dass die Elternbeiträge sich einerseits an die jeweilige Familien-Konstellation anpassen, gleichzeitig die Gemeinschaft nicht außer Acht gelassen wird, die für den finanziellen Ausgleich aufkommt. Das können wir durch unsere Satzung gewährleisten“.