Hattingen. Drei Wodka-Flaschen und eine Fanta wollte ein Mann aus Hattingen aus einem Kiosk mitnehmen, erst später bezahlen. Was dann passierte, der Prozess.

Etwa eineinhalb Liter Wodka hatte der 26-Jährige bereits getrunken, als er am Abend des 26. Juli 2021 einen Kiosk auf der Heggerstraße betrat. Drei kleine Wodka-Flaschen und eine Fanta wollte er aus diesem mit nach Hause nehmen – und den Betrag beim Kiosk-Betreiber anschreiben lassen. Doch der lehnte ab. Der weitere Verlauf des Geschehens beschäftigte nun das hiesige Schöffengericht, vor dem sich der Angeklagte wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Bedrohung verantworten musste.

An jenem Julitag sehr viel Alkohol getrunken

Ein Problem mit seiner Familie habe er, sagte der Angeklagte, daher an jenem Julitag sehr viel Alkohol getrunken. Im Kiosk auf der Heggerstraße sei er dabei schon seit mehreren Jahren Kunde, habe dort auch schon häufiger anschreiben lassen, daher gedacht, dass dies auch an jenem Abend möglich sei. Doch der damalige Betreiber (21) habe ihm gesagt, dass er ihm schon 80 Euro schulde und dies nicht mehr möglich sei. Daraufhin entriss der Angeklagte diesem die Tüte mit Wodka und Fanta im Gesamtwert von elf Euro, verletzte ihn laut Anklageschrift zudem am Jochbein und zerriss ihm das T-Shirt.

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„Ich war aufgeregt, hab’ ihn nur ein bisschen geschubst“, so schilderte derweil der Angeklagte das Geschehen. Außerdem habe er dem Kiosk-Betreiber seine Ware zurückgegeben, das könne man anhand der Videoaufnahmen auch sehen. Dass er das T-Shirt des 21-Jährigen zerfetzt habe, gab er später aber zu.

„Da hatten wir ein bisschen Streit, da hat er mein T-Shirt kaputt gemacht“

Dass der 26-Jährige ihm zunächst die Tüte aus der Hand gerissen habe, er ihm dann hinterhergelaufen sei und diese abgenommen habe, sagte der Geschädigte. „Da hatten wir ein bisschen Streit, da hat er mein T-Shirt kaputt gemacht.“ Auch Blessuren am Jochbein und an der Hüfte habe er sich zugezogen, der Angeklagte habe zudem an seinen Haaren gezogen. „Er war aber damals betrunken.“

Hattingen- Haft statt Therapie für kriminellen AlkoholikerEr habe ihm später dann gesagt: „Wenn Du Dich bei mir entschuldigst, reicht mir das.“ Er wolle die Sache nicht eskalieren lassen. Auch wenn er damals die Polizei verständigt habe, weil er Angst bekommen habe.

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Zumal der Angeklagte neun Tage später, am 4. August 2021, gegen seinen Mitarbeiter schwere Bedrohungen losließ. Worte wie „Ich bringe Dich um!“ und „Ich zünde den Kiosk an“ sollen dabei unter anderem gefallen sein. Was der Angeklagte bestritt: „Da ist nix passiert.“

Der Bedrohte (38) dagegen sagte, die ersten Drohworte gegen ihn seien bereits am Abend des Raubs gefallen. Denn einige Zeit nach dem Vorfall, als auch er im Kiosk eingetroffen war, sei der Angeklagte dort noch einmal erschienen, habe ihm nach einer verbalen Zurechtweisung gedroht.

Das Beweisvideo selbst blieb unauffindbar

Das zerrissene T-Shirt seines damaligen Chefs habe er an jenem Abend auch gesehen, die Polizei erhielt später Videoaufzeichnungen des Kiosk-Betreibers. Indes fanden sich in der Akte davon nun nurmehr Fotos, das komplette Video selbst blieb unauffindbar.

Nach einer Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten während der rund 30-minütigen Unterbrechung zur Suche der Aufzeichnungen fällte das Schöffengericht dann ohne das Video sein Urteil: Der 26-Jährige erhält wegen Raubs in einem minderschweren Fall, vorsätzlicher Körperverletzung sowie Bedrohung eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Auflage: Er muss sich binnen eines Monats bei der Caritas-Suchthilfe vorstellen. „Dass Sie eine erhebliche Suchtproblematik haben“, hatte Staatsanwalt Björn Kocherscheidt in seinem Plädoyer kurz zuvor gesagt, „ist hier und heute klar geworden.“