Hattingen. Räuberischer Diebstahl: Ein 43-Jähriger muss sich vor dem Schöffengericht in Hattingen verantworten. Im Prozess bringen Zeugen neue Erkenntnisse.

Hatte er sich seine Beute, eine Whisky-Flasche, tatsächlich gewaltsam gesichert, als der Kaufland-Detektiv den Hattinger (43) kurz nach seinem Diebstahl zur Rede stellte? Das war die Kernfrage in einem Prozess, mit dem sich das Schöffengericht zu befassen hatte.

Ladendieb streitet Taten ab

Angeklagt war D. dabei nicht nur wegen räuberischen Diebstahls, sondern eines weiteren Delikts: So soll er in den Abendstunden des 17. Mai auch 13 Modeschmuckringe aus einem Geschäft im Reschop Carré gestohlen haben. Wert: 50 Euro. Wenig später stahl D. dann bei Kaufland eine Whisky-Flasche für 22,99 Euro. Und als der Ladendetektiv ihn stellte, soll er sich heftigst widersetzt, seine Beute zudem aus der Jacke geholt haben, um mit ihr zuzuschlagen.

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Vor Gericht stellte der Angeklagte das Geschehen jenes Abends anders dar: Zum einen habe die Ringe nicht er, sondern ein Freund, dessen Namen er nicht nennen wollte, gestohlen; er habe sie später nur in seinen Rucksack gepackt – außerhalb des Ladens und lediglich ahnend, dass diese gestohlen waren.

Ladendetektiv fühlt sich „seelisch verletzt“

Was den Vorwurf des räuberischen Diebstahls betraf, so stritt D. ab, dass er die Beute sichern wollte. Er habe Angst vor der Polizei gehabt. Die Whisky-Flasche sei bei einer Rangelei zwischen ihm, dem Detektiv und einem weiterem Kaufland-Mitarbeiter zu Bruch gegangen. Laut dem Mitarbeiter warf D. die Flasche selbst zu Boden – „aber angreifen wollte er uns damit nicht“.

Das erinnerte der damalige Ladendetektiv anders. „Großkotzig“ sei der Angeklagte geworden, habe sich gegen seine Fixierung heftig zur Wehr gesetzt. Und „mit der Flasche wollte er auf uns draufschlagen“. Heftig sei dieser Vorfall für ihn gewesen, habe ihn „seelisch verletzt“. Wegen Job-Erfahrungen wie diesen habe er inzwischen sogar seinem Detektiv-Job aufgegeben.

Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Während Staatsanwältin Zdarta trotz der widersprüchlichen Aussagen den räuberischen Diebstahl als erwiesen ansah, äußerte Verteidiger Tim Salewski Zweifel an den Schilderungen des Ladendetektivs: „Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass er uns einen ähnlichen, aber anderen Vorfall geschildert hat.“

Das Gericht sah dies ähnlich – und verurteilte den Angeklagten wegen Hehlerei im ersten sowie Diebstahls im zweiten Fall zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der 43-Jährige muss zudem 150 Sozialstunden ableisten.