Hattingen. Das Amtsgericht hat einen Mann aus Hattingen wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt. So hat der Angeklagte Mitarbeiter der Stadt schockiert.
Wüste Beschimpfungen über Facebook loszuschicken, gehört mittlerweile zum Alltag. Dass solches Verhalten nicht mehr straffrei möglich ist, machte im Amtsgericht Richter Johannes Kimmeskamp einem Angeklagten klar. Der hatte sich wegen der Masken-Affäre über CDU-Politiker im Bund und über die Hattinger Stadtverwaltung geärgert. Das hatte dem Türsteher eine Anklage wegen Beleidigung und Bedrohung in gleich mehreren Fällen eingebracht.
Die Bediensteten aus dem Rathaus und Politiker hatte er als Witzfiguren, politisches Pack und unfähige Vollidioten bezeichnet und mit Kraftausdrücken nicht gespart. „Was man am liebsten mit euch machen würde, darf man nicht schreiben“, hatte er im Messenger der Social-Plattform kundgetan. Das hatten einige Personen als Bedrohung verstanden.
Es sei ja nicht persönlich gemeint gewesen. Er habe ja nur „würde“ geschrieben, verteidigte sich der Angeklagte. „Ich habe mich darüber geärgert, dass sich die Stadt Hattingen selber überall kaputtspart“, erklärte er. Außerdem müsse man auch mal etwas für Deutsche tun. „Das Freibad bleibt geschlossen, weil die Stadt 8000 bis 10.000 Euro für notwendige Reparaturen nicht ausgibt.“ Er kenne aber den Bürgermeister persönlich und grüße ihn natürlich, fügte er hinzu.
Im Auto einen Schlagring mitgeführt
Auch über eine andere Sache war er immens wütend. Mindestens 20 Mal habe er bei verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung angerufen und gebeten, einen bestimmten zugewucherten Weg freizuschneiden. Passiert sei nichts. Das habe zur Folge, dass er den Weg wieder zurückgehen und die viel befahrende Blankensteiner Straße überqueren müsse, um in den Wald zu kommen, erklärte der Hattinger.
+++ Aktuelle Nachrichten über die Corona-Lage in Hattingen lesen Sie in unserem Newsblog +++
Das Mitführen eines Schlagrings in seinem Auto war ein weiterer Punkt, weshalb sich der Mann, der nicht mehr arbeitet, weil er „kaputtgeschrieben“ ist, verantworten musste. Er habe gar nicht mehr daran gedacht, dass der Ring, den er irgendwann mal irgendwelchen Leuten abgenommen hatte, überhaupt noch existiere. „Der lag unter einigen CD’s,“ sagte er. „Es gab Möglichkeiten genug, um nach so langer Zeit den Ring längst abzugeben“, meinte der Staatsanwalt.
>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns
Dass die Facebook-Drohungen kein Vorsatz waren, wie der Verteidiger es darstellte, ließ Richter Kimmeskamp nicht gelten. Man könne nachvollziehen, wenn sich durch solche Posts Menschen beleidigt und bedroht fühlten. Es sei ehrverletzend und verachtend, so etwas zu schreiben. Das sah auch der Staatsanwalt so. Verurteilt wurde der Mann wegen beider Tatbestände zu einer Geldstrafe von 800 Euro.