Hattingen. Eine Masterarbeit zeigt: Ein unter die Kosterbrücke gehängter Rad- und Gehweg ist möglich. Wer diese Idee in Hattingen jetzt vorantreiben will.
Einen schlanken, unter die Kosterbrücke gehängten Rad- und Gehweg, den wünscht sich Bernd Baumhold für Hattingen. Er hat die Master-Arbeit von Felix Wibbeler, der diesen Gedanken aufgegriffen hat, jetzt an die Stadt weitergegeben.
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Die Gründe für Baumholds Engagement: Die Zu-Fuß-Gehenden will er von der Brücke zu bekommen, ihnen das schäbige Ambiente auf Hattinger Seite, die Konkurrenz mit den Radfahrenden und den „riesigen Umweg von etwa 2,7 Kilometern ersparen, nur um von der Bochumer auf die Hattinger Seite zu kommen – und umgekehrt“. Zwar gebe es Planungen für die Brücke, aber den aufgehängten Fußweg findet Baumhold eine bessere Lösung.
Machbarkeitsstudie: Rad-/Gehwegdeck ist möglich
Wibbeler zeigt in seiner Machbarkeitsstudie ein untergehängtes Geh- und Radwegdeck auf. Seinen Vorschlag findet Baumhold gut, auch wenn er als begeisterter Radfahrer die Radfahrenden eigentlich weniger im Blick hatte und „gerne auf die riesigen Rampen sowie die wenig umweltverträgliche Modifizierung der Zuwegungen verzichten“ würde. Aber: Ihm gefällt die Idee und er hofft, dass sie bei Bürgern und Verantwortlichen der Stadt Anklang findet – und verfolgt wird.
Laufende Planungen und die IGA 2027
Die Kosterbrücke ist Teil der Pläne zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Zur Brücke sagt das Gutachter-Büro DTP: Zu Fuß Gehende und Radfahrende sollen mehr Platz bekommen. Würde dies funktionieren, sei das ein „Leuchtturmprojekt der IGA“.
Die Kosterbrücke biete grundsätzlich genügend Platz: „Durch den Einzug eines Fahrstreifens (in Richtung Hattingen) würde sie Platz für eine attraktive Fuß- und Radwegequerung über die Ruhr bieten“, heißt es in der Zusammenfassung der Stadtverwaltung.
Schon Mitte des Jahres 2021 gab es Gespräche mit dem Landesbetrieb „Straßen.NRW“ als Baulastträger sowie der Stadt Bochum. Die Stadt Hattingen sagte damals, sie könne weder die Planung noch den Bau federführend übernehmen.
Als „grundsätzlich eine interessante Idee“, bezeichnet Stadtsprecherin Susanne Wegemann den Ansatz, dessen Kosten Wibbeler überschlägig mit Verweis auf Unwägbarkeiten mit etwa 1,3 Millionen Euro angibt. Er sieht auch Fördermöglichkeiten.
Doch Wegemann verweist auf laufende Planungen: „Wir als Stadt sind mit Straßen NRW über eine andere Lösung zur Verbesserung der Situation im Gespräch: Den Einzug einer Fahrspur auf der Kosterbrücke für Radfahrer. Ende offen. Die Stadt selbst kann dort nicht tätig werden. Das ist Aufgabe von Straßen NRW.“
Landesbetrieb Straßenbau ist mit der Stadt im Gespräch
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, kurz „Straßen.NRW“, bestätigt die Gespräche. „Aber es wäre ein Gutachten notwendig, beispielsweise hinsichtlich der Verkehrsbelastung, der Schutzerrichtung und der notwendigen Umbauten für die Entwässerung“, sagt Nadia Leihs, Sprecherin der Regionalniederlassung Ruhr.
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Zu Wibbelers Präsentation merkt sie an, dass das „grundsätzlich eine schöne Sache und technisch möglich“ sei. Das Amt hatte die Arbeit Wibbelers unterstützt, stellte ihm Bauwerksdaten zur Verfügung. Insgesamt aber sagt Leihs: „Solange wir keinen Auftrag haben, werden wir nicht tätig.“
Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden
Susanne Wegemann sagt hinsichtlich der Situation für Radfahrende an der Stelle, dass mit der Anbindung der Auffahrt von der Kosterbrücke an den Ruhrtalradweg bereits vor einigen Jahren Maßnahmen ergriffen worden seien, die die Situation bereits verbessert hätten.
Großes Konfliktpotenzial zwischen Radlern und Fußgängern sieht Baumhold in dem Bereich Kosterbrücke und hat auch schon beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach einer Vorschrift oder Rechtsauffassung zur maximalen oder angemessenen Geschwindigkeit auf kombinierten Geh-/Radwegen gefragt. Die Antwort: Falls erforderlich, müsse der Radfahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. „Nach der geltenden Rechtsprechung treffen bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg den Radfahrer höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger.“
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