Hattingen. Für die Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Heimen gilt ab jetzt die Impfpflicht. Was auf die ungeimpften Mitarbeiter in Hattingen zukommt.
Ob Praxen, Kliniken, Pflegedienste und Heime: Für die Beschäftigten gilt seit dem 15. März die Corona-Impfpflicht. Ob nun aber die Ungeimpften ihren Job verlieren oder Bußgelder drohen, dazu hält sich das Gesundheitsamt des EN-Kreises noch recht bedeckt.
Einrichtungen in Hattingen sollen Ungeimpfte bis Ende März melden
Ohnehin weiß die Behörde noch nicht, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich bislang keinen Piks abgeholt haben. Bis Ende des Monats März haben die Arbeitgeber Zeit, „die Namen derjenigen zu liefern, die über keine Coronaschutzimpfung verfügen“, so der EN-Kreis. Dazu würden digitale Wege zur Verfügung stehen und auch beim Land werde es entsprechende Möglichkeiten geben.
Die Impfquote im heimischen Gesundheitswesen scheint derweil sehr hoch zu sein, wie es eine stichprobenartige Nachfrage ergab. Beispielsweise sagt Sabine Boecker über ihren Pflegedienst, dass es dort schon 2020 Infoveranstaltungen zum Impfen gegeben habe und dass alle Mitarbeiter geimpft seien. Das trifft auch auf die kompletten Belegschaften in den Einrichtungen der Theresia-Albers-Stiftung zu. In den Heimen St. Josef und St. Mauritius sind ebenso alle Mitarbeiter geimpft oder genesen wie in der Gemeinschaftspraxis von Dr. Willi Martmöller. Eine Quote von 97 Prozent erreicht das Katholische Klinikum Bochum mit der Klinik in Blankenstein. Von der Diakonie, zu der unter anderem das Altenzentrum Heidehof und das Martin-Luther-Haus gehören, gibt es auf Nachfrage keine Rückmeldung.
Kreis will bei Ungeimpften jeden Fall eingehend prüfen
Was auf die Ungeimpften zukomme, liege im Ermessen des Gesundheitsamtes, erklären die Arbeitgeber der heimischen Branche einmütig. Die Behörde hatte sich schon vor einigen Wochen mit ihnen in Verbindung gesetzt und über die anstehenden Verfahren informiert. Bis zum Dienstag (15.3.) hatten sie Zeit, den Impfstatus der Beschäftigten zu klären und festzuhalten.
Die Kreisverwaltung wiederum kündigt für die Ungeimpften an, „Betretungs- und Beschäftigungsverbote stets detailliert zu prüfen“. Aber weder für die Mitarbeiter noch die Einrichtungen werde es derzeit Einschränkungen geben, heißt es weiter mit Verweis auf die momentane Gesetzeslage. Offen lassen die Einrichtungen, die im Fall der Fälle weniger Personal haben und unter Druck geraten könnten, ob sie jetzt schon Ersatz suchen. Es zeichnet sich eher die Tendenz, zunächst einmal abwarten zu wollen.
Enger Ermessensspielraum für Ausnahmen von der Impfpflicht
Für die Arbeitgeber in der Gesundheitsbranche stellt sich aber auch noch die Frage, was passiert, falls durch Beschäftigungsverbote die Einrichtung an die Grenze ihrer Belastbarkeit gerät: Würde der Kreis dann doch Ausnahmen von der Impfpflicht zulassen? Theoretisch sind sie laut Kreissprecher Ingo Niemann möglich, der Ermessensspielraum sei aber eng.
Das Gesundheitsamt rechnet ferner damit, dass einige ungeimpfte Mitarbeiter ein Attest vorlegen. Doch auch hier werden die Fachleute sehr genau hinsehen und prüfen, ob das Papier wirklich plausibel ist. Kein Zweifel besteht indes, was die Impfpflicht für Neueinsteiger bedeutet: Wer eine Stelle in der Gesundheitsbranche haben will, braucht ab dem 15. März eine „vollständige Immunisierung gegen Corona“, so der EN-Kreis.