Hattingen. Ab Mitte März besteht für Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Impfpflicht. Wie die Krankenhäuser, Heime und Praxen in Hattingen reagieren.
Nur noch wenige Wochen gehen ins Land, bis die Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens greifen soll. Örtliche Heime, Krankenhäuser und Arztpraxen berichten zwar von Impfquoten der Belegschaft von über 90 Prozent. Dennoch scheint die Lage vor dem Stichtag 16. März angespannt zu sein. Ungeimpfte Mitarbeiter haben Angst um ihren Job und es kommt Kritik an den Vorgaben auf.
Impfquoten von weit über 95 Prozent und mehr
In den Augusta Kliniken, zu denen das Evangelische Krankenhaus gehört, komme man bereits auf eine Impfquote von 95 Prozent, berichtet Pressesprecherin Maren Middeldorf. Noch um zwei Prozent höher liegt sie im Katholischen Klinikum Bochum mit der Klinik Blankenstein als Hattinger Standort, so Sprecher Jürgen Frech. Wer sich den Piks bislang noch nicht abgeholt hat, dem bleibt dazu laut den Gesetzesvorgaben noch bis Mitte Februar Zeit.
+++ Sie möchten über Nachrichten aus Hattingen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter. +++
Derweil erfolgen bereits Einzelgespräche mit den Ungeimpften, wie es aus beiden Hospitälern heißt. Doch nicht nur dort. Auch in Pflegeheimen sind noch nicht alle Mitarbeiter immunisiert, so dass Verantwortliche in den Häusern die Betroffenen zu überzeugen versuchen. Im St. Mauritius-Heim der Theresia-Albers-Stiftung haben die rund 100 Mitarbeiter einen Brief der Geschäftsleitung erhalten, berichtet Leiter Rolf Feldmann. Noch hätten sich aber nicht alle impfen lassen, das Thema werde natürlich in der Belegschaft diskutiert.
Beim Gesundheitsamt des EN-Kreises, der in engem Austausch mit den Einrichtungen steht, ruht derzeit große Hoffnung auf dem neuen Impfstoff Novavax, weil es sich um keinen mRNA-Impfstoff handele, so Sprecher Ingo Niemann. „Ob und in welcher Menge dies noch Beschäftigte zur Impfung bewegt, kann derzeit nicht gesagt werden“.
Ausnahmen von der Impfpflicht möglich
Die Nachweispflichten einer vollständigen Impfung gelten in: Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, Rettungsdienste, sozialpädiatrische Zentren, medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen, ambulante Pflegediensten und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten.
Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses beim Gesundheitsamt des EN-Kreises erforderlich.
Solche Sorgen hat Dr. Willi Martmüller für seine Gemeinschaftspraxis mit rund 20 Medizinern zwar nicht mehr, denn alle Mitarbeiter, die Mediziner eingeschlossen, seien inzwischen geimpft. Er hat aber doch gewisse Zweifel, ob eine solche Pflicht der richtige Weg sein kann. Das Impfen für alle Mitarbeiter anzuordnen, hält er für eher bedenklich.
+++ Aktuelle Nachrichten über die Corona-Lage in Hattingen lesen Sie in unserem Newsblog +++
Rechtsberatung der Gewerkschaft Verdi sehr gefragt
Bei der Gewerkschaft Verdi haben sich schon zahlreiche Mitglieder gemeldet, die einen Termin in der Rechtsberatung vereinbaren möchten, sagt die zuständige Hagener Gewerkschaftssekretärin Bianca Werner. Sie haben nach ihren Worten große Angst um ihre berufliche Zukunft, fürchten ihren Job zu verlieren oder versetzt zu werden.
Nach aktuellem Stand dürfen Krankenhäuser, Heime oder Praxen ab dem Stichtag auch keine Ungeimpften mehr beschäftigten. Das Gesundheitsamt würde ein Betretungsverbot verordnen. Ob damit auch sofort die Kündigung droht oder zunächst eine Freistellung ohne Bezug von Lohn oder Gehalt, sind derzeit noch offene Fragen. Fest steht indes, dass die Einrichtungen verpflichtet sind, ab dem 16. März zu melden, welche Mitarbeiter nicht geimpft sind.
Im Gesundheitsamt des EN-Kreises rechnet man derweil damit, dass das Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte zu einem hohen Arbeitsaufwand führt, nicht zuletzt, weil die Behörde von vielen Klageverfahren ausgeht.
>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns