Hattingen. Insgesamt 369 Einbürgerungsurkunden wurden 2021 im Kreisgebiet übergeben, darunter 37 an Hattinger. Was die Neubürger dafür nachweisen mussten.

Die Ausländerämter der Kreisverwaltung und der Stadt Witten haben im letzten Jahr 369 Einbürgerungsurkunden übergeben, 108 mehr als 2020. Allein in Hattingen gab es dabei 37 Einbürgerungen.

Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten weiteren sieben Städte folgende Details auf: Schwelm (49), Ennepetal (43), Gevelsberg (25), Wetter (21), sowie Herdecke (21), Sprockhövel (14) und Breckerfeld (3). Für Witten lauten die Zahlen 156, Vorjahr 119.

Wechsel der Staatsbürgerschaft

34 der neuen Bundesbürger im Kreisgebiet wechselten in diesen Städten von der türkischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stärker vertreten waren Menschen aus Italien (21), Griechenland (20), Polen (15), Kosovo (14), Syrien (12), Iran (10) und Serbien (9). Weitere Personen unter den insgesamt 43 Nationalitäten von vier Kontinenten waren unter anderem Neubürger aus China und Sri Lanka, Botsuana, Kroatien und Frankreich und Brasilien.

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Grundlage für eine Einbürgerung sind eine Vielzahl von Unterlagen, die die Antragsteller im Laufe des Verfahrens vorzulegen haben. Dazu zählen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge.

Ausreichende Deutschkenntnisse sind nachzuweisen

Ein Teil der Dokumente muss dabei aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden. Zudem werden über alle Antragsteller Auskünfte bei Verfassungsschutz und Polizei sowie aus dem Bundeszentralregister eingeholt und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie über die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind nachzuweisen.

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Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten mit dem Satz: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

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