Hattingen. 41 Bäume wurden in Hattingen 2013 illegal abgesägt. Nach jahrelangem Prozessieren des Geschädigten entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamm.

Behördenmühlen mahlen langsam. Ganz besonders langsam allerdings im Fall von 41 illegal abgesägten Bäumen am Röhrkenweg. Die hatte ein Nachbar des Waldbesitzers ohne dessen Kenntnis fällen lassen, „weil er Licht für sein Haus haben wollte“, sagt der Geschädigte Wolfgang Teckenberg. Das war im Jahr 2013. Im vergangenen Jahr – nach sieben Jahren also – wurde der Fall als Zivilsache vorm Landgericht Essen verhandelt. Am 14. Dezember entscheidet jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Denn gegen das Urteil ging der Geschädigte vor.

Er zweifelt am Rechtsstaat

„Ich zweifle an unserem Rechtsstaat“, sagt der jetzt 72-Jährige. „Denn Recht habe ich bisher nicht erfahren.“ Die Nachbarn hatten einen Sprockhöveler Landschaftsbauer beauftragt, die Bäume zu fällen. Ohne Genehmigung des Eigentümers, auch ohne Genehmigung der Stadt. Ein Gutachten, das Teckenberg danach erstellen ließ, sagt aus, dass die großen Buchen zwischen 125 und 145 Jahre alt waren. Im Jahr 2013 gehörten die insgesamt 64.000 Quadratmeter Land noch einer Erbengemeinschaft, inzwischen hat Teckenberg der Gemeinschaft das Land abgekauft und agiert im eigenen Namen.

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Den Schaden schätzte er damals bei erster Begutachtung auf eine siebenstellige Summe. Er verklagte den Landschaftsbauer auf Schadensersatz, es blieb letztlich eine Summe von mehr als 21.000 Euro übrig. Das Landgericht Essen aber, dem mehrere Gutachten über den Fall vorlagen, urteilte, dass dem Waldbesitzer 3422,75 Euro an Schadensersatz zustehe und wies die Klage darüber hinaus ab.

Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass eine Fällgenehmigung nicht vorlag, stützte sich dabei auf ein einziges Gutachten. Nicht berücksichtigt wurden zum Teil widersprechende Aussagen anderer Sachverständiger. Darunter die Einschätzung des ehemaligen Leiters des Regionalforstamtes Ruhrgebiet, den Wolfgang Teckenberg beauftragt hatte. Ein erstes, vom Gericht selbst bestelltes Gutachten kam nicht zum Tragen, weil die Kammer „teils gravierende technische und wissenschaftliche Mängel“ festgestellt hatte. Auch die Aussagen eines zweiten gerichtlichen Sachverständigen wurden schließlich nicht mehr berücksichtigt.

Über gestohlene Bäume und die Justiz

Außer der Fällaktion von 41 sehr alten Buchen wurde damals auch noch eine Reihe von Bäumen geklaut, sagt Wolfgang Teckenberg. Dagegen hatte er Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Auch, weil er den Namen des Beschuldigten kannte und der Wert der alten Buchen sehr hoch eingestuft worden war.

Im Jahr 2015 teilte die Staatsanwaltschaft Essen dem Geschädigten mit, dass das Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts Hattingen eingestellt wurde. Begründung: Der Beschuldigte sei bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. „Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Fall nicht“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

„Das Landgericht Essen stellte allerdings auch fest, dass das Holz, das immer noch dort liegt, nach sieben Jahren keinen Wert mehr habe. Das muss man sich mal vorstellen“, sagt Teckenberg. „Das Essener Gericht hat das damit begründet, dass die Sprockhöveler Firma, die illegal gefällt und den Schaden verursacht hat, damals der Erbengemeinschaft angeboten hatte, 2460 Euro für die Stämme zu bezahlen.“

Die Beweismittel wollte er nicht verkaufen

Das lehnte die Erbengemeinschaft, in deren Namen Teckenberg vor Gericht gezogen war, ab. „Das waren für mich Beweismittel, die ich doch nicht verkaufe, bevor ein Urteil gesprochen worden ist. Wie gibt’s denn so was?“ Das Gericht aber habe das anders gesehen und gesagt, er sei in der Pflicht gewesen, den Schaden zu mindern. „Fotos hätten genügt, erklärte das Gericht“, sagt der 72-Jährige verständnislos.

Es könne doch in einem Rechtsstaat nicht sein, dass man als Geschädigter nachher noch für eine Sache geradestehen müsse, die man absolut nicht verursacht hat. Jetzt ist er gespannt, wie das Oberlandesgericht urteilt.

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