Hattingen. 40 Bäume wurden am Röhrkenweg ohne Erlaubnis der Besitzer gefällt. Nach dem jahrelangen Prozess gibt es ein Urteil. Doch der Streit geht weiter.

Nach einem mehr als sechsjährigen Gerichtsprozess gibt es ein Urteil im Streit um illegal gefällte Bäume in Blankenstein. Dennoch ist der Fall damit nicht erledigt. Waldbesitzer Wolfgang Teckenberg sagt: „Ich zweifele an unserem Rechtsstaat“.

Waldbesitzer geht von mehr als 21.000 Euro Schaden aus

Begonnen hatte alles 2013. Da rückte im Wald am Röhrkenweg eine Firma an und fällte 40 Bäume. Allein, den Auftrag dazu hatten nicht die Waldbesitzer gegeben, sondern Nachbarn, denen die Bäume offenbar ein Dorn im Auge waren. Für die Besitzer, damals noch eine mehrköpfige Erbengemeinschaft, zog Wolfgang Teckenberg vor Gericht. Als siebenstellig schätzte er nach dem ersten Eindruck den entstandenen Schaden. Zwischenzeitlich war die Summe, die er einklagen wollte geschrumpft. Es blieb aber eine Forderung von mehr als 21.000 Euro nebst Zinsen, die Teckenberg geltend machte.

Wolfgang Teckenberg will gegen das Urteil des Landgerichts im Streit um eine illegale Abholzung auf seinem Gelände Berufung einlegen.
Wolfgang Teckenberg will gegen das Urteil des Landgerichts im Streit um eine illegale Abholzung auf seinem Gelände Berufung einlegen. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Diverse Gutachten später, hat das Landgericht Essen nun in dem Streit um Schadenersatzansprüche gegen die Sprockhöveler Landschaftsbauer, die die Bäume gefällt hatten, geurteilt: 3422,75 Euro nebst Zinsen sprach die Kammer dem Waldbesitzer zu und wies die Klage darüber hinaus ab. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bäume widerrechtlich gefällt wurden und eine Fällgenehmigung nicht vorlag.

Vier Gutachter beteiligt

In der Berechnung der Schadenssumme stützt sich das Gericht auf die Aussagen eines von vier beteiligten Gutachtern. Nicht berücksichtigt wurde zum Teil widersprechende Feststellungen anderer Sachverständiger, heißt es in der Urteilsbegründung – darunter die Einschätzung des ehemaligen Leiters des Regionalforstamts Ruhrgebiet Reinhart Hassel, den Teckenberg beauftragt hatte. Ein erstes vom Gericht bestelltes Gutachten kam nicht zum Tragen, nachdem die Kammer „teils gravierende technische und wissenschaftliche Mängel“ festgestellt hatte. Und auch die Aussagen eines zweiten gerichtlichen Sachverständigen spielten zum Schluss keine Rolle.

Wolfgang Teckenberg ist verärgert: „Da werden 40 Bäume gefällt und das wird als normal angesehen. Es waren vier Gutachter beteiligt und nur auf ein Gutachten wird im Urteil überhaupt eingegangen.“ Er ärgert sich, dass der verlorene Holzwert keine Rolle mehr gespielt habe.

Beweismittel oder Schadensminderung

Das Gericht begründet das damit, dass die beklagte Firma den Waldbesitzern früh das Angebot gemacht habe, 2460 Euro für die Stämme zu zahlen. Das lehnten die Geschädigten ab. Nach sieben Jahren hat das Holz keinen Wert mehr. „Das waren für mich Beweismittel. Ich verkaufe doch nichts, bevor ich kein Urteil habe“, begründet Teckenberg. Das Gericht sah das anders, verwies auf seine Pflicht, den Schaden zu mindern und darauf, dass die Fotos als Beweis genügt hätten.

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Wolfgang Teckenberg hat mit sich gerungen, ob er gegen das Urteil vorgehen soll. „Das Risiko für mich sind mehr als 5900 Euro und weitere Gutachterkosten“, sagt er. Dennoch hat er sich nun entschieden, in Berufung zu gehen: „Ich kann von meiner Rechtsauffassung her schwer damit leben.“

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