Hattingen. Tierbestattungen stehen immer mehr Menschen offen gegenüber. Welche Möglichkeiten Tierbesitzer haben – vom Tierfriedhof bis zur Grabbeigabe.
Tierbestattungen stehen immer mehr Menschen offen gegenüber, sagt Stefan Hassel vom Tierfriedhof „Wolkenreise“. Auf dem in Sprockhövel werden dabei jährlich etwa 80 Tiere bestattet, überwiegend Kleintiere. Von Wellensittichen über Ratten, Meerschweinchen und Hamster bis zu Katzen sowie kleinen und großen Hunden. „Aber auch drei Urnen mit Pferdeasche sind bei uns schon beigesetzt worden“, sagt Stefan Hassel.
Für eine Bestattung auf seinem Tierfriedhof müssen die toten Tiere aber – mit Ausnahme von Großtieren wie Pferden – weder in Urne noch Sarg beigesetzt werden, betont er. Die meisten Tierbesitzer ließen ihr verstorbenes Haustier lediglich auf Stroh bestatten – eingewickelt in ein Baumwolltuch. Das sei gesetzlich auch erlaubt. Wer dagegen eine Bestattung in Urne oder Sarg wünsche, müsse darauf achten, dass diese aus Naturmaterialien bestehen.
Eine würdevolle letzte Ruhestätte
Entstanden übrigens ist der Tierfriedhof „Wolkenreise“ auf Initiative seines Vaters Martin Hassel, der Landwirt wollte Haustieren auf einem 5000 Quadratmeter großen Platz zwischen Feldern, Wiesen und Wäldern eine würdevolle letzte Ruhestätte geben. Kosten für Gräber (je nach Größe und Art): zwischen 200 und 500 Euro für drei bis vier Jahre Liegezeit.
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Dem Wunsch nach einer würdevollen Bestattung toter Tiere trägt seit 2019 als Folge einer Änderung des Bestattungsgesetzes NRW auch die Stadt Hattingen Rechnung, wenn auch auf andere Weise: Hier dürfen eingeäscherte Haustiere seither in einer bereits belegten Erdgrabstätte als Grabbeigabe bestattet werden.
Kleintierbestattung im eigenen Garten nur mit besonderer Genehmigung
Die einst problemlose Kleintierbestattung im eigenen Garten ist seit 2004 unterdessen nur noch mit besonderer Genehmigung erlaubt. Aufgrund immer bedrohlicher werdender Tierseuchen beschloss die Europäische Gemeinschaft damals nämlich gesetzliche Regelungen, mittels derer eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier durch so genannte „nicht für den menschlichen Verzehr geeignete tierische Nebenprodukte“ verhindert werden soll. Diese Begriffsbestimmung erstreckt sich dabei auch auf ganze Tierkörper von Nutz- und Haustieren.
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Tierkadaver müssen danach entweder in die Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden, wo sie zu verschiedenen Produkten verarbeitet werden. Oder aber auf einem zugelassenen Tierfriedhof bestattet werden, für dessen Genehmigung strengste Auflagen zu erfüllen sind.