Hattingen. Die Stadt Hattingen stellt ihre Friedhöfe neu auf. Gebühren und Satzung werden verändert: Eingeäscherte Tiere dürfen künftig mit im Grab liegen.
Sternenkinder sollen ihre letzte Ruhe auf den städtischen Friedhöfen finden. So steht es in der neuen Friedhofssatzung, die die Stadtverwaltung jetzt zum Beschluss vorlegt. Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Außerdem soll es künftig erlaubt sein, dass eingeäscherte Haustiere in einer bereits belegten Erdgrabstätte als Grabbeigabe bestattet werden. Auch die Gebühren werden angepasst. Wenn die Politik zustimmt, gelten diese neuen Regelungen ab dem 1. November.
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„Bei der Entscheidung über die Festsetzung der Friedhofsgebühren sind der Wandel der Bestattungskultur, insbesondere das deutlich stärker ausgeprägte Kostenbewusstsein der Hinterbliebenen, ebenso wie die Gebührenhöhe der konfessionellen Wettbewerber vor Ort zu berücksichtigen“, steht in der Vorlage für die politischen Ausschüsse und den Stadtrat, der am 10. Oktober tagt. „Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu beachten.“ Im kommenden Jahr sei unter dem Strich ein Plus von 51.000 Euro zu erwarten.
Erdbestattungs-Wahlgrab ohne Gestaltungs-/Pflegerecht wird günstiger
2814 Euro soll ein Erdbestattungs-Wahlgrab mit Gestaltungs-/Pflegerecht kosten, 182 Euro mehr als bisher. Zum Vergleich: Auf dem Evangelischen Friedhof an der Bredenscheider Straße werden 2260 Euro fällig. Ein solches Grab ohne das Gestaltungs- und Pflegerecht kostet auf einem städtischen Friedhof künftig 3089 Euro und damit 708 Euro weniger als bisher (Evangelischer Friedhof: 3589 Euro).
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Um die Bestattungszahlen auf dem Niveau der Vorjahre zu stabilisieren oder auch zu steigern, schlägt der zuständige Fachbereich einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent vor. Wären es 100 Prozent, würden die genannten Gräber 3744 beziehungsweise 4203 Euro kosten.
Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass die Festsetzung und Erhebung von kostendeckenden Gebühren die städtischen Friedhöfe unattraktiver machen würden. „Ein deutlicher Rückgang der Bestattungszahlen wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge. Bei gleichbleibenden Kosten würde dies zu einem (weiteren) Gebührenanstieg führen.“
Bestattung im Kolumbarium ist auf städtischen Friedhöfen preiswerter
Lediglich die Bestattung im Kolumbarium ist auf den städtischen Friedhöfen preiswerter, als auf dem Friedhof an der Bredenscheider Straße (1673 zu 2073 Euro, 19 Prozent günstiger).
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Was in der neuen Friedhofssatzung zudem festgelegt wird: Der Sargboden (nur Särge aus Holz sind zugelassen) ist mit einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Schicht aus Sägemehl, Holzkohlepulver, Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen auszukleiden; die Bestattung oder Beisetzung darf frühestens nach 24 Stunden erfolgen (Ausnahme: Wenn durch ein Zeugnis eines Arztes bescheinigt ist, dass die Leiche die sicheren Merkmale des Todes aufweist oder die Verwesung ungewöhnlich fortgeschritten und jede Möglichkeit des Scheintodes ausgeschlossen ist); zudem wurden beim Paragrafen 6 (Verhalten auf dem Friedhof) die Liste um einige Verbote ergänzt – zum Beispiel Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen, Sport zu treiben oder Tiere (ausgenommen Blinden- und Schwerbehindertenbegleithunde sowie sonstige Hunde) mitzubringen.