Hattingen. Beim Zurückrollen auf der Autobahn angetitscht haben soll die Angeklagte einen Pkw-Fahrer. Im Prozess am Amtsgericht Hattingen blieben Zweifel.

Bei einer Gerichtsverhandlung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs konnten zu viele Zweifel nicht ausgeräumt werden. Aus dem Grunde wurde die Angeklagte A. von Richter Johannes Kimmeskamp im Prozess vor dem Amtsgericht Hattingen jetzt freigesprochen.

„Ich hab’ gedacht, der ist ja verrückt“

In der Fortsetzungsverhandlung schilderte der Geschädigte R. die Lage, wie er sie im vergangenen Jahr erlebt hatten. R. war damals unterwegs auf der Autobahn 46 und wollte auf die Autobahn 1 in Fahrtrichtung Wuppertal abbiegen, als er in einen langen Stau geriet. In dem habe er 20 bis 30 Minuten gesteckt. Beim Reißverschlussverfahren, dem Einfädeln, sei ein Mann ausgestiegen und habe ihn gefragt, ob sie nicht beide zurücksetzen könnten, um auf der freien Autobahn weiterzufahren. „Ich hab’ gedacht, der ist ja verrückt, das mach’ ich nicht“, erklärte der Kfz-Meister im Zeugenstand.

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Dann habe sich der andere Wagen, ein großer BMW, während des Einfädelns plötzlich vor ihn gesetzt, sei zurückgerollt und gegen seine Stoßstange gekommen. Es sei aber kein heftiger Stoß gewesen und der Schaden mit ungefähr 300 Euro eher gering, sagte er aus.

Geschädigter konnte keine genauen Angaben machen

Auf Nachfrage von Richter Kimmeskamp, ob der Mann, der ihn wegen des Zurücksetzens angesprochen hatte, auch gefahren sei und auf welcher Seite des Wagens er ausgestiegen sei, konnte R. keine genauen Angaben machen. Die aber wären für eine Verurteilung nötig gewesen.

Denn der Mann in dem BMW, der damals aus dem Heimaturlaub am Flughafen Düsseldorf angekommen und nun auf dem Heimweg nach Hause war, hatte gar keine Fahrerlaubnis. Es sei nicht auszuschließen, dass jener Mann damals auch gefahren sei, sagte Johannes Kimmeskamp. Angeklagt wegen des Rückwärtsrollens war aber die Ehefrau A..

Für eine Verurteilung zu viele Zweifel

Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe für die Frau wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gefordert, Richter Kimmeskamp aber blieben für eine Verurteilung zu viele Zweifel. Zum einen hatte der Zeuge R., den der Richter für glaubwürdig hielt, selbst eingeräumt, dass die Person hinterm Steuer den kleinen Aufprall möglicherweise selbst gar nicht bemerkt hatte. Zum anderen konnte der Zeuge nicht mit Bestimmtheit sagen, ob der Mann oder die Frau in dem BMW hinter dem Lenkrad saß. Da blieb also nur ein Freispruch.

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