Hattingen. Überholmanöver soll riskant gewesen sein. Zeuge will Tat gefilmt haben.

Genötigt fühlte sich ein Bochumer von einem Hattinger Auszubildenden (19). Der bei seinen Eltern Lebende soll am 26. Mai 2015 in einem BMW auf der Autobahn 40 unterwegs gewesen sein und den vor ihm fahrenden Gelsenkirchener erst bedrängt, dann falsch überholt und anschließend auch noch beleidigt haben, so lautete die Anklage jetzt vor dem Hattinger Amtsgericht.

Dazu sagte der Beschuldigte: nichts. Warum er sich nicht äußern wollte, mochte sein Anwalt nicht erklären. Der Zeuge jedenfalls gab an, in Bochum-Riemke auf die Autobahn Richtung Essen gefahren zu sein. „Damals kam dann kurz darauf eine Baustelle, kurz vor Ende dieser Baustelle fuhr der Wagen hinter mir so nah auf, dass ich teils die Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte“, ließ sich der 23-Jährige ein.

Später dann habe ihn der Wagen rechts überholt und sei vor ihm wieder auf die linke Fahrbahnspur gezogen. Hatte er bei der Polizei noch angegeben, dass er ausgebremst worden sei, so berichtete er nun, dass er zwar habe bremsen müssen, aber eine Unfallgefahr habe seiner Meinung nach nicht bestanden. Im Stau dann kurz vor Essen hätten die beiden Fahrzeuge nebeneinander gestanden. Durch die geöffneten Scheiben will der Zeuge den Fahrer gefragt haben, was das Verhalten denn solle. Von einer beleidigenden Antwort war bei der Polizei die Rede gewesen. Nun erinnert sich der Zeuge nicht mehr an den Wortlaut. „Aber das hörte sich an wie eine Beleidigung.“ Eine blonde Frau soll auf dem Beifahrersitz gesessen haben.

Prozess vertagt

Auf die Frage des Anwalts von Ö. an den Gelsenkirchener, ob er den Mann denn wiedererkennen würde, verneinte der Zeuge. Seine damalige Beifahrerin aber gab an, ihn wiederzuerkennen. Sie soll den Überholvorgang mit dem Handy gefilmt haben. Nur lag das Handy daheim, war nicht mit ins Gericht gebracht worden. Den Film möchte Richter Frank Waab aber gern sehen. Darum vertagte das Gericht den Prozess.