Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nahe der Auffahrt Sprockhövel auf der Autobahn 43 stand ein Mann (28) nun vor Gericht. So lief der Prozess.
„Mein Mandant ist sein Auto zum Tatzeitpunkt gar nicht gefahren und kann sich an den Tag auch nicht erinnern“: Mit diesen Worten stritt der Angeklagte (28) durch seinen Verteidiger den Vorwurf, er habe mit seinem Fahrverhalten den Straßenverkehr gefährdet, ab. Laut Anklage soll er sich am 14. September 2019 „vorsätzlich und rücksichtslos“ von der Auffahrt Sprockhövel auf der Autobahn 43 auf die linke Spur zwischen mehrere Pkw gedrängelt und wenig später zudem drei Fahrzeuge rechts überholt haben - ehe er wieder knapp vor diesen nach links einscherte.
Angeklagter sagt, sein Autos hätten regelmäßig auch andere Mitglieder der Familie genutzt
Sein Auto, sagte der Angeklagte dagegen vor dem Amtsgericht Hattingen über seinen Anwalt, hätten regelmäßig auch andere Mitglieder der Familie genutzt; er wisse allerdings nicht, wer dieses am Tattag gefahren habe. Er habe auch schon Bußgeld-Bescheide erhalten, die auf das Kennzeichen seines Autos liefen, obwohl er selbst es zum jeweiligen Zeitpunkt nicht gefahren habe.
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Es sei schon „sehr ungewöhnlich“, dass andere sein Fahrzeug nutzten, ohne dass er wisse, wer, ließ der Vertreter der Staatsanwaltschaft indes Zweifel an dieser Darstellung durchblicken.
„Da hat sich jemand bewusst vor uns reingedrängt“
Und drei Zeugen, die in dem Auto auf der linken Spur der A 43 gesessen hatten, vor das der 28-Jährige von der Autobahnauffahrt Sprockhövel damals einscherte, schilderten den Fahrstil des Angeklagten als hoch gefährlich. „Da hat sich jemand bewusst vor uns reingedrängt und einen Unfall in Kauf genommen“, erinnert sich ein Zeuge (42), damals einer der Beifahrer. Und der damalige Fahrer (40) sagte: „Der ist so nah vor uns reingefahren, dass ich komplett bremsen musste. Wir haben uns alle gefragt: Warum macht er das?“ Ein dritter Zeuge (35) schließlich sagte, er habe den Fahrer sogar wenige Tage später im selben Fahrzeug an ähnlicher Stelle mit ähnlichem Fahrstil wiedergesehen.
Alle drei Zeugen sagten gegenüber Richter Johannes Kimmeskamp zudem aus, der Angeklagte sei der Fahrer des Drängler-Autos.
Richter ist von Schuld des Angeklagten überzeugt
Davon war am Ende auch Richter Kimmeskamp überzeugt. In sein Urteil, in das er noch einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Nürnberg über 30 zu je zehn Euro Tagessätze einbezog: 100 Tagessätze zu je 20 Euro, Einzug des Führerscheins und eine sechsmonatige Sperre, ehe der Angeklagte einen neuen beantragen kann.