Hattingen. Weil er einen Polizeibeamten beleidigte, der im Streifenwagen durch Hattingens Innenstadt fuhr, stand ein Mann nun vor Gericht. Der Prozess:
„Für Euch gibt es wohl keine Verkehrsregeln“ und „Mach’ den Kopp zu“: Mit diesen Worten soll ein Hattinger (60) einen Polizeibeamten beleidigt haben, als dieser mit einer Kollegin am Mittag des 21. April im Streifenwagen die Obere Heggerstraße befuhr. Wegen Beleidigung war er daher nun angeklagt. Doch im Prozess vor dem Amtsgericht bestreitet er diesen Vorwurf.
Angeklagter: Vorwürfe stimmen nicht
Er habe den Polizeibeamten nicht beleidigt, betont der Angeklagte vehement gegenüber Richter Johannes Kimmeskamp. Gegen das zunächst verhängte Bußgeld in Höhe von 400 Euro habe er daher auch Einspruch eingelegt. „Ich bezahle ja immer, wenn ich etwas getan habe.“ Aber das ihm nun Vorgeworfene stimme einfach nicht.
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Der Polizeibeamte habe mit dem Streifenwagen die Einbahnstraße verkehrt herum befahren, dabei könne auch dieser sich an die Regeln halten, darauf habe er hingewiesen, zumal er „ja keinen Einsatz hatte“, sagt der Angeklagte. Zudem sei der Polizeibeamte ihm mit dem Wagen „fast in die Hacken“ gefahren“. Und geduzt – was allein bereits als Beamtenbeleidigung gewertet werden kann – habe er diesen auch nur, weil jener ihn auch geduzt habe, so der Angeklagte.
Durch die Fußgängerzone gefahren, um Präsenz zu zeigen
Der als Zeuge geladene Polizeibeamte schildert das Geschehen dagegen so: Er sei mit einer Kollegin am Tattag durch die Fußgängerzone gefahren, „um Präsenz zu zeigen“ – zur Abschreckung von etwa Taschendieben und Drogendealern. Diese regelmäßig durchgeführte Art der Streife per Pkw sei dabei daher erforderlich, weil im Fall eines Einsatzes der Weg zum Pkw, den man ja sonst am Rande der Fußgängerzone parken müsste, recht weit sein könne. Dem Angeklagten, der mittig durch die Fußgängerzone geschlendert sei, habe er dies auch erklären wollen, aber dann sei er von diesem beleidigt worden. Er sei dann aus dem Wagen gestiegen und habe den Angeklagten aufgefordert, sich auszuweisen. Auf die Motorhaube gedrückt, wie der Angeklagte behauptet, „habe ich ihn aber auf gar keinen Fall“.
So abonnieren Sie den WAZ-Newsletter für Hattingen%7besc#227867855}[news„Lebensnah“ nennt der Vertreter der Staatsanwaltschaft später die Schilderungen des Polizeibeamten, sagt: Die Einlassungen des Angeklagten dagegen hätten die Vorwürfe gegen ihn nicht entkräften können. Eine Geldstrafe über 30 Tagessätze fordert er daher für den Arbeitssuchenden. Der dagegen sagt im letzten Wort erneut: „Ich bezahle nichts!“ Und legt direkt nach der Verurteilung durch Richter Kimmeskamp zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a zehn Euro Einspruch gegen das Urteil ein.