Hattingen. Amtsgericht straft Kfz-Meister mit Tagessätzen.
Ein Autofahrer nimmt einem anderen die Vorfahrt und zeigt einem beobachtenden Fußgänger, der daraufhin den Kopf schüttelt, den Mittelfinger. Als der Fußgänger den Autofahrer wenig später in einer Tankstelle trifft, fordert er eine Entschuldigung. Grund genug für den Autofahrer, sein Gegenüber mit den Worten „Halt’ die Klappe und hau’ ab“ wüst zu beschimpfen.
Der Vorfall ereignete sich im November vergangenen Jahres im Bereich Thingstraße und Im Welperfeld. Das Amtsgericht verurteilte den Kfz-Meister, der zur Urteilsverkündung nicht persönlich erschien, jetzt wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro. „Eigentlich war es nur eine Lapalie“, sagt der Geschädigte nach der Urteilsverkündung: „Trotzdem hat es mich sehr geärgert.“
Nicht nur, dass er einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen habe, besonders das folgende Fehlverhalten rechtfertige eine Geldstrafe, so der Staatsanwalt. Die Verteidigung fordert stattdessen einen Freispruch – der Angeklagte sei missverstanden worden. „Der erhobene Mittelfinger zeigt den Charakter des Angeklagten“, begründet Richter Johannes Kimmeskamp sein Urteil: „Ich habe daher keine Zweifel an der Stimmigkeit der Zeugenaussagen.“