Während einer Busfahrt hat ein Hattinger (31) eine junge Frau schwer beleidigt. Was er sagte und wie der Richter das Urteil begründet.

Hattingen Dieser Vorfall hat bei der 19-jährigen Geschädigten merkliche Spuren hinterlassen. Bis heute, rund eineinhalb Jahre, nachdem ein Hattinger (31) sie während einer Busfahrt schwer beleidigte, vermeidet sie es, mit Bus und Bahn zu fahren. „Weil ich Angst habe“, sagte sie weinend im Prozess vor dem Amtsgericht. Dort zeigte sich der Angeklagte derweil reumütig.

„So etwas denkt sich ja keiner aus“

Er könne sich an den Vorfall am 29. April 2019 mittags während einer Busfahrt mit der Linie 359 zwar „nicht erinnern“. Aber das, was in der Anklageschrift stehe, werde „schon stimmen. So etwas denkt sich ja keiner aus. Das ist ja peinlich“, sagte er zu Richter Johannes Kimmeskamp.

„So was wie du gehört verkauft“, „du Schlampe“ und andere schlimme Beleidigungen soll der Hattinger damals laut Anklage zu der jungen Frau gesagt haben – völlig unvermittelt, die zwei kannten sich nicht.

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Die 19-Jährige sagte im Prozess aus, sie habe damals gerade mit ihrer Freundin telefoniert, als der Hattinger ganz plötzlich auf sie zukam und begann, sie auf übelste Art zu beleidigen. Die anderen Fahrgäste hätten „nur da gestanden und zugehört, keiner hat eingegriffen“. Nüchtern gewirkt, sagte sie auf Nachfrage Kimmeskamps, habe der Angeklagte damals nicht.

Angeklagter entschuldigt sich

Der 31-Jährige selbst sagte vor Gericht, seine Alkohol- und Drogenprobleme seien dem Richter ja bekannt. Und: Am Tattag „werde ich wohl wieder gut unterwegs gewesen sein“. Auch an die 19-Jährige wandte sich der Angeklagte: „Ich hab’ Scheiße gebaut, es tut mir leid, aber du brauchst keine Angst zu haben.“ Gern würde sie diese Entschuldigung annehmen, antwortete die junge Frau. „Aber ich weiß nicht, ob sie ernst gemeint ist.“

Davon schien am Ende auch Richter Kimmeskamp nicht wirklich überzeugt zu sein. Entgegen des Antrags des Vertreters der Staatsanwaltschaft zur Verurteilung zu einer Geldstrafe über 100 Tagessätze zu je zehn Euro verurteilte er den Hattinger zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe. Dies in Kenntnis des Angeklagten und vor dem Hintergrund einer noch laufenden Bewährungsstrafe.

Richter wendet sich mahnend an den Angeklagten

„Ich sehe keine andere Möglichkeit mehr“, so Kimmeskamp. „Sie machen einfach immer weiter. Aber so geht es nicht mehr, sie können nicht durch Hattingen laufen und die Leute verrückt machen. Sie sehen ja, was Sie mit Ihrem Verhalten hier bei der jungen Frau angerichtet haben.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.