Hattingen. Der Schulausschuss muss am kommenden Dienstag über die aufzunehmenden i-Dötze an der Grundschule Alt-Blankenstein beraten. Das sind die Gründe:

Eigentlich schien die Zuteilung der künftigen i-Dötze zu Hattingens Grundschulen längst abgeschlossen zu sein. Doch dann legten mehrere Eltern gegen die Ablehnungsbescheide an der Grundschule Alt-Blankenstein erfolgreich Widerspruch ein. Was dies für Folgen nach sich zieht, darüber muss nun der Schulausschuss am Dienstag (19.5.) beraten.

Rückblick: Ende 2019 hatte der Stadtrat entschieden, in den Eingangsklassen der Grundschulen Bredenscheid und Alt-Blankenstein die Zahl der aufzunehmenden i-Dötze für das kommende Schuljahr auf jeweils 26 zu begrenzen, anders als im laufenden Schuljahr soll an beiden für 2020/21 zudem nur jeweils eine Eingangsklasse gebildet werden.

Ziel einer Begrenzung der Klassenstärke: möglichst vergleichbare Lernbedingungen

Ziel der Begrenzung der Klassenstärke sei es gewesen, für die Erstklässler an den einzelnen Grundschul-Standorten "möglichst ausgewogene Klassengrößen und so vergleichbare Lernbedingungen" zu erhalten, erläutert Schuldezernent Matthias Tacke den Hintergrund. Damit entschied die Politik sich gegen eine an einzügigen Grundschulen maximal mögliche Klassenstärke von 29 Schülern.

Laut Schulamt ist drei Widersprüchen gegen die Ablehnungsbescheide stattzugeben

In Alt-Blankenstein wurden daraufhin von 38 angemeldeten Schülern zwölf abgelehnt. Eltern von fünf Kindern legten Widerspruch ein, diesen ist laut Schulamt in Schwelm in drei Fällen stattzugeben.

Zweierlei Möglichkeiten ergeben sich daraus, heißt es nun in der Vorlage der Verwaltung für den Schulausschuss:

1. Das Aufnahmeverfahren muss erneut durchgeführt werden, so dass auch bereits aufgenommenen Schülern kein Platz an der Grundschule Alt-Blankenstein mehr zur Verfügung steht.

2. Der Ratsbeschluss zur Begrenzung der aufzunehmenden i-Dötzchen an den Grundschulen Bredenscheid und Alt-Blankenstein wird für letztere aufgehoben. So könnten die drei Schüler zusätzlich aufgenommen werden. Ohne dass die Aufnahmebescheide für die übrigen 26 zurückgenommen werden müssen.

Schuldezernent: Ein erneutes Aufnahmeverfahren hätte die größeren Auswirkungen

Letztere Lösung, sagt Matthias Tacke, schlage die Verwaltung dabei der Politik vor - auch wenn diese das grundsätzliche Ziel, möglichst kleine Eingangsklassen zu bilden, konterkariere. "Vor dem Hintergrund eines kleinen Personenkreises mit individuell sehr großer Betroffenheit ist dieses Vorgehen aber zu rechtfertigen." Zumal ein erneutes Aufnahmeverfahren weitaus größere Auswirkungen habe.

Andrea Müller-Feld, die Leiterin der Grundschule Alt-Blankenstein, sagt, ein Elternpaar habe seinen Widerspruch inzwischen zurückgezogen, ansonsten müsse sie „die Entscheidung der Politik abwarten“. Angesichts der schon seit Jahren hohen Anmeldezahlen für ihren Standort - bei deutlich geringeren Aufnahmekapazitäten - wünscht sich Müller-Feld aber für die Zukunft eine grundsätzlichere Lösung.

Am Standort wohl für die nächsten Jahre mit einer dauerhaften Übernachfrage konfrontiert

Diese Dringlichkeit sieht auch Matthias Tacke. An der Grundschule Alt-Blankenstein, sagt er, „werden wir für die nächsten fünf Jahre mit einer dauerhaften Übernachfrage konfrontiert sein“. Planerisch gebe der Standort zwar keine durchgängige Zweizügigkeit her. Es sei aber zu überlegen, inwieweit nach Fertigstellung des OGS-Neubaus vor Ort nicht womöglich ein multifunktionales Raumnutzungskonzept zum Tragen kommen könne. Räume also am Morgen für Unterricht, später am Tag dann für die Ganztagsbetreuung genutzt werden können.

Aufnahmekriterien

Wichtigstes Kriterium für die Grundschul-Aufnahme sei die Länge des Schulweges gewesen, sagt Andrea Müller-Feld, die Leiterin der Grundschule Alt-Blankenstein.

Die weiteren Kriterien - wie Geschwisterkinder an der Schule, der Besuch eines Kindergartens im Ortsteils sowie Härtefälle - "sind gar nicht mehr zum Tragen gekommen".