Hattingen. Das Landesumweltamt hat die Lärmbelastung neu berechnet: Nur noch halb so viele Bürger müssen in Hattingen überschrittene Grenzwerte ertragen.

Hattingen bekommt eine Neuauflage des Lärmaktionsplans. Daraus geht hervor: An den Hauptverkehrsstraßen sind offenbar weniger Hattinger von Lärm betroffen, als bisher angenommen. Und wenig überraschend: Eine der größten Lärmbelastungen gibt es an der Reschop-Kreuzung. Allerdings sind Schutzmaßnahmen oft schwierig.

Größte Lärmbelastungen an Reschop-Kreuzung und Blankensteiner Straße

An der Reschop-Kreuzung werden Lärmspitzen über 75 Dezibel erreicht. Aber auch im Verlauf der Martin-Luther- und Bredenscheider Straße und auf der Blankensteiner Straße vor der Wittener Stadtgrenze errechnet das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) immer wieder hohe Lärmbelastungen.

Zur Berechnung der Lärmbelastung

Die Lärmkarten werden berechnet und beruhen nicht auf Messungen. Eine Messung wäre an Punkten im Zehn-Meter-Abstand nötig. „Da die zu Geräusche bedingt durch die wechselnden Verkehrsdichten und Wettereinflüsse kurz- und langfristig schwanken, würden an jedem Punkt umfangreiche Messungen erforderlich. Dies ist praktisch nicht realisierbar“, teilt das LANUV mit.

Berücksichtigt wurden bei der Kartierung des Umgebungslärms in Hattingen die Kohlenstraße, die L651 zwischen Bochum und Sprockhövel, die Hütten- und August-Bebel-Straße, die Nierenhofer Straße und die Schul- und Blankensteiner Straße.

Tipp für Hauseigentümer: Bei Bestandsgebäuden erfolgt der passive Lärmschutz größtenteils durch den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern. Der Landesbetrieb kann Hauseigentümern dafür einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent gewähren, sollten die Grenzwerte überschritten werden.

Für Hattingen ergeben die Berechnungen aber andere Werte als noch fünf Jahre zuvor. Demnach sind 301 Wohnungen (vorher 352) einer Schallbelastung von mehr als 65 Dezibel ausgesetzt. Noch deutlicher bei den betroffenen Bürgern: Das LANUV geht davon aus, dass bei 75 Hattingern der zulässige Lärmpegel von 70 Dezibel am Tag überschritten wird. In der Nacht seien sogar 130 Personen mehr als den zulässigen 60 Dezibel ausgesetzt. Die Zahlen der Betroffenen haben sich damit nach fünf Jahren nahezu halbiert.

Landesamt arbeitet mit zusätzlichen Daten

Der Grund dafür liegt vor allem in genaueren Berechnungen des Landesamtes durch zusätzliche Daten, teilt die Stadtverwaltung mit, die den Lärmaktionsplan auf Grundlage der Landesdaten aufgestellt hat. „Die Berechnungsverfahren berücksichtigen neben Verkehrsstärke und -zusammensetzung, Geschwindigkeit und Straßenoberfläche zum Beispiel auch Bedingungen wie den Abstand von der Straße und schallmindernde Hindernisse“, erklärt Birgit Kaiser de Garcia, Sprecherin des LANUV.

Die Stadt Hattingen ist für den Lärmschutz auf kommunalen Straßen zuständig und für die Ortsdurchfahrten bei Landesstraßen. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Die Maßnahmen sind freiwillige Leistungen, die im Fall der Landesstraßen auch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt werden müssen. „Der hat nach Rücksprache erklärt, dass für Straßen in der Baulast des Landes keine freiwilligen Maßnahmen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durchgeführt werden“, heißt es im Lärmaktionsplan der Stadt.

Hattinger Strategie zur Lärmminderung

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Deshalb setzt Hattingen vor allem auf die Verminderung des innerstädtischen Verkehrs – wie bei der Entlastung der Schulstraße durch eine veränderte Verkehrsführung auf der Blankensteiner Straße. Auch durch die Drosselung auf Tempo 30 erwartet die Stadt eine Lärmminderung an der Schulstraße. Alle Maßnahmen bewegen sich auf einem schmalen Grat, denn eine Verlagerung des Verkehrs von Haupt- in ruhige Nebenstraßen soll vermieden werden.

Alternative Straßenbeläge könnten Lärm zwar mindern, werden aber vom Landesbetrieb nicht empfohlen, weil es noch keine langfristigen Erfahrungen gibt. Hattingen will vor allem durch die Förderung von Fuß- und Radverkehr und Öffentlichem Nahverkehr Lärm verhindern.