Hattingen. Ein 35-Jähriger bedrohte Mitbewohner in der Notunterkunft in Hattingen – unter anderem mit Messern. Ein Gutachter prüft, ob er in Entzug kommt.

Räuberische Erpressung, Diebstahl, Bedrohung: Die Vorwürfe gegen einen 35-Jährigen häufen sich. Zuletzt hatte er in Hattingen mehrere Straftaten begangen. Deswegen sitzt er bereits im Gefängnis. Nun musste er sich erneut vor Gericht einfinden. Dort wurde einmal mehr deutlich, was ihn immer wieder straffällig werden lässt.

Alkoholproblem führt zu Straftaten

Dem Mann wird vorgeworfen, versucht zu haben, im Saturn im Reschop Carré ebenso wie in einem Netto-Markt Waren im Wert zwischen 20 und 40 Euro zu stehlen. Außerdem ist er in der Notunterkunft an der Werksstraße zweimal negativ aufgefallen. Einmal hat er einen Zimmernachbarn mit zwei großen Messern bedroht, das zweite Mal anderen Bewohnern Schläge angedroht, wenn sie ihm nicht Geld geben würden.

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„Soweit er sich erinnern kann, räumt er die Taten ein“, ließ der 35-Jährige über Verteidiger Stefan Kixmöller erklären. Sein Mandat habe ein schweres Alkoholproblem. „Er war entweder betrunken oder versuchte, an Geld für Alkohol ranzukommen“, sagt der Anwalt.

Drogen und Schnaps seit der Kindheit

Seit seinem 14. Lebensjahr nimmt der Angeklagte Amphetamine, mit 18 oder 19 Jahren wird er zum schweren Alkoholiker. „Ein bisschen trinken“, das bedeutet für ihn zwei Flaschen Schnaps am Tag, erklärt er. Wenn er Amphetamine nehme, könne es vorkommen, dass er zehn Tage nicht schläft, unter Alkohol manchmal zwei oder drei Tage, sagt er vor Gericht.

So kommt es auch zum ersten Vorfall an der Werksstraße: Weil er sich von einem Zimmernachbarn und dessen Selbstgesprächen gestört fühlt, kommt es zu einer Rangelei. „Ich hatte ein paar Tage nicht geschlafen und er hat mich wach gehalten“, sagt der Angeklagte. In seinem Ärger holt er zwei große Messer aus seinem Zimmer und droht dem anderen. „Ich wollte ihn nur erschrecken“, sagt er.

Prüfung für Entziehungsanstalt

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Beim zweiten Vorfall droht er anderen Bewohnern der Werksstraße Schläge an, wenn sie ihm nicht 50 Euro geben. Er stiehlt ihnen Kleingeld und Tabak und bekommt nach weiteren Drohungen auch die 50 Euro. Unter anderem wegen dieser räuberischen Erpressung steht er nun wieder vor Gericht.

Staatsanwältin Elke Hinterberg ist besorgt, dass der Angeklagte trotz inzwischen mehrerer Gefängnisaufenthalte nie aus der Spirale herauskommt. „Ich sehe ihn als große Gefahr. Irgendwann setzt er das Messer auch ein, wenn er kein Geld bekommt“, fürchtet sie.

Nun soll ein Sachverständiger prüfen, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden kann. Bis zum Ergebnis dieser Prüfung wurde die Verhandlung vertagt.