Hattingen. Hattingen legt ein Gestaltungshandbuch für die Bahnhofstraße auf. Das macht für jedes Haus Empfehlungen. Für Fassadenarbeiten soll es Geld geben.

Die Stadtverwaltung möchte das Erscheinungsbild der Häuser an der Bahnhofstraße harmonisieren. Dafür hat sie nun ein Gestaltungshandbuch erstellt. Das verdeutlicht, welche Optik sich die Stadtplaner für die Gebäude wünschen. Eigentümern wird eine Förderung von Umbaumaßnahmen in diesem Sinne in Aussicht gestellt.

Vor allem Gründerzeitvillen machen die Bahnhofstraße aus

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Vor allem Gründerzeitvillen machen die Bahnhofstraße aus. In Gegensatz zur Gartenstadt-Siedlung in Welper, für die ebenfalls bereits ein Gestaltungshandbuch aufgelegt wurde, sind die Häuser an der Bahnhofstraße sehr individuell.

In den vergangenen Jahrzehnten hat es an verschiedensten Gebäuden Veränderungen gegeben. Das passt nicht überall ins gewünschte, einheitliche Bild. „Durch einzelne Gestaltungsmaßnahmen, die sich nicht am historischen Vorbild orientieren, wird das harmonische Gesamtbild an einigen Stellen gestört“, heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung zum Stadtentwicklungsausschuss. Der soll am Dienstag, 3. September, das Handbuch beschließen.

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Dessen Entwurf macht genaue Vorschläge – von der Fassaden- und Dachgestaltung, über Aussehen und Material von Fenstern und Türen bis hin zur Gestaltung von Vorplätzen und Anbringung von Werbung. Das erklärte Ziel: Eine Aufwertung des Straßenraums und „der bauzeitlichen Gestaltung möglichst nahezukommen. Dies gilt bei einem Gebäude aus dem Jahr 1830 genauso, wie bei einem Gebäude aus dem Jahr 1960.“

Kein Hauseigentümer kann zur Umgestaltung verpflichtet werden

Zur Umgestaltung verpflichtet werden kann kein Hauseigentümer auf Grundlage des Handbuchs. Es gibt aber detaillierte Empfehlungen für jedes einzelne Objekt ab, die im Falle geplanter Umbaumaßnahmen als Grundlage dienen sollen.

Förderung für Maßnahmen durch Hauseigentümer

Gemeinsam mit dem Gestaltungshandbuch soll es auch neue Fördermöglichkeiten für Umbauten geben. Die Vorschläge dienen dabei als Grundlage für eine Förderfähigkeit. Private Maßnahmen sollen über das Haus- und Hofflächenprogramm mit 400.000 Euro gefördert werden. Finanzielle Unterstützung soll es für die Reinigung und den Anstrich der Fassade geben, einschließlich der Wiederherstellung von Schmuckelementen und der Erneuerung von Fenstern und Türen­.

Maximal 15.000 Euro pro Haus oder Hausanteil können bezogen werden. Voraussetzung ist eine baufachliche Beratung durch ein von der Stadt beauftragtes Ingenieurbüro.

Der Stadt entstehen für die Erstellung des Handbuchs und das Förderprogramm Kosten in Höhe von 204.000 Euro.

Zahlreiche Gebäude an der Bahnhofstraße stehen unter Denkmalschutz. Die größte Denkmaldichte gibt es auf dem Abschnitt zwischen Kreis- und August-Bebel-Straße. Neuere Gebäude sollen sich ihrer Gestaltung unterordnen. Farblich werden Pastelltöne empfohlen. Entsprechend weist das Gestaltungshandbuch auch darauf hin, wo die Fassadenfarbe nicht dem Wunsch entspricht. Formuliert wird wohlwollend: „Ein Abweichen auf eine andere Farbe, außerhalb der hellen Sandtöne, ist prinzipiell möglich und in dieser Form auch sehr ansprechend, jedoch sollten Pastelltöne gewählt werden, um das Gesamtbild einheitlicher wirken zu lassen.“

Stadteigene Gebäude werden nicht von Kritik verschont

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Übrigens werden auch stadteigene Gebäude nicht von Kritik verschont. So fällt der Anbau des Verwaltungsgebäudes (Nummer 48) durch: „Die Farbgestaltung der Fassade des Neubaus steht in keinem Zusammenhang zu den üblich gewählten Farben entlang der Bahnhofstraße.“ Empfohlen wird statt des grellen Gelbgrüns eine weiße Gestaltung mit grauen Akzenten. Außerdem heißt es: „Die Grünflächen vor dem Gebäude wirken recht willkürlich. Um dem städtischen Gebäude ein freundlicheres Auftreten zu verleihen, ist eine gärtnerische Aufwertung empfehlenswert.“