Hattingen. Stadtverwaltung und Sportfreunde Niederwenigern einigen sich auf Beteiligung von zehn Prozent. Vertrag soll Vorlage für alle Kunstrasenplätze sein
Die Stadtverwaltung hat sich mit den Sportfreunden Niederwenigern über eine Kostenbeteiligung des Vereins an künftigen Kunstrasen-Sanierungen geeinigt. Zehn Prozent will der Fußball-Landesligist übernehmen, die im Haushalt veranschlagten 215.000 Euro für die erste Sanierung des Glückauf-Sportplatzes in diesem Jahr trägt die Stadt komplett selbst. Allerdings haben sich jetzt noch steuerrechtliche Fragen ergeben.
Kostenbeteiligung der Aktiven ist vom Tisch
Der Vertrag zwischen Stadt und SFN, der den Mitgliedern des Sportausschusses in der kommenden Woche vorgelegt wird, soll eine Blaupause für alle Kunstrasen-Anlagen sein. Eine Kostenbeteiligung der Vereine auf Grundlage der aktiven Fußballer ist damit vom Tisch. Zu groß sind die Unterschiede bei den Spielerzahlen: Die Sportfreunde Niederwenigern kommen laut DFB-Net beispielsweise auf 431 Aktive, der TuS Blankenstein indes nur auf 93. „Das bedeutet, dass bei einer Heranziehung zu den Kosten für eine spätere Sanierung auf Basis der aktiven Spielerzahlen Belastungen auf die Vereine zukommen, die erheblich voneinander abweichen“, so die Stadt. Die Kostenbeteiligung würde zwischen 52.000 Euro (SFN) und gut 11.000 Euro (TuS) schwanken. „Dies wird durch einen eindeutigen prozentualen Beitrag vermieden. Darüber hinaus wird durch diesen Vorschlag eine Benachteiligung der Vereine vermieden, die viele Jugendmannschaften haben.“
Betriebsführungsvertrag wird gekoppelt
Die Sportfreunde Niederwenigern, die neben dem SuS Niederbonsfeld die größte Jugendabteilung haben, machten bereits in einem Gespräch mit der Stadt deutlich, dass sie nicht bereit sind, eine Vereinbarung auf Grundlage der Spielerzahlen zu akzeptieren.
Der Betriebsführungsvertrag – aktuell erhalten die Wennischen 32.580 Euro netto im Jahr für den Unterhalt der Anlage – soll darüber hinaus an die Laufzeit des Kostenbeteiligungsvertrages gekoppelt werden. Stadt und Verein gehen zudem davon aus, dass es spätestens ab dem Jahr 2022 eine dynamische Anpassung der Betriebsführungsentgelte geben wird.
Beteiligung richtet sich nach den Netto-Kosten
Die künftige Beteiligung der Vereine richtet sich nach den Netto-Kosten der Sportplatz-Sanierung. Begründung: Die Sportanlagen werden den „Betrieben gewerblicher Art“ zugerechnet und die Stadt ist diesbezüglich vorsteuerabzugsberechtigt. Doch hier ergibt sich nun ein Problem, das vermutlich bis zur Sportausschuss-Sitzung noch nicht zu klären ist.
Es geht um die mit den Vereinen abgeschlossenen Verträge über den Bau der Kunstrasenplätze und die Betriebsführung sowie um die künftigen Kostenbeteiligungen. „Hier ist zu prüfen, ob die Beteiligung der Vereine steuerfrei gestaltet werden kann oder ob es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch handelt“, teilt die Stadt mit. Dies wird nun steuerrechtlich geprüft.
Das letzte Wort hat dann der Rat bei seiner Sommersitzung im Juli.
>>> INFO: Sechs Kunstrasenplätzein der Stadt
Die Sportfreunde Niederwenigern waren der erste Hattinger Verein, der einen Kunstrasen verlegen durfte. Der Vertrag zwischen der Stadt und dem Förderverein Kunstrasen Niederwenigern wurde im Juli 2008 geschlossen.
Die Verwaltung zahlte einen Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 Euro brutto. Die fertige Kunstrasenanlage wurde zurückübergeben, die Stadt ist Eigentümerin der Anlage.
Dieses Vorgehen gab es auch bei den Plätzen in Niederbonsfeld (SuS), am Wildhagen (TuS), in Welper (SGW und Blankenstein), Winz-Baak (Hedefspor) und aktuell in Holthausen (DJK Märkisch). Lediglich die städtischen Zuschüsse differierten wegen unterschiedlicher Voraussetzungen auf den Plätzen.
KOMMENTAR: Maßvolle Beteiligung
Die Sportfreunde Niederwenigern klopfen zurzeit ans Tor der Fußball-Oberliga, sie sind damit ohne Zweifel das größte sportliche Aushängeschild der Stadt. Als solches braucht es natürlich eine funktionierende Sportanlage. Nur richtig, dass die Stadt dem Verein also die erste Kunstrasensanierung bezahlt, zumal es beim Bau vor zehn Jahren auch keine Vereinbarung dazu gegeben hat. Und natürlich dürfen die Wennischen nicht bevorteilt werden, deshalb muss auch den anderen Kunstrasenbauern diese Rechnung beglichen werden.
Positiv, dass es nun eine Einigung übers künftige Vorgehen gibt. Mit zehn Prozent der Nettokosten sollen sich die Vereine beteiligen, nach heutigem Stand sind das maximal 25.000 Euro, zudem kann man sich rund zehn Jahre lang darauf einstellen. Das ist maßvoll, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die städtischen Geldquellen in naher Zukunft sprudeln. Kurz: Es eine gute Einigung! Michael Brandhoff