Hattingen. . Drei Hattinger haben tausende Plagiate im Internet verkauft. Dafür bauten sie ein Netzwerk im In- und Ausland auf. Zwei von ihnen müssen in Haft.

Gegen drei Hattinger Brüder wurden jetzt am Landgericht in Bochum Gefängnisstrafen verhängt. Sie waren angeklagt wegen massenhaften Betruges, Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Markengesetz. Tausende Plagiate sollen sie im Internet verkauft haben. Dafür muss der Kopf der Drei (36) vier Jahre und neun Monate in Haft, der Jüngste (25) drei Jahre und drei Monate und der Dritte im Bunde (39) erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe mit 400 Sozialstunden.

Es war kein einfaches Verfahren, das die 13. Strafkammer 21 Verhandlungstage lang beschäftigte. Immerhin sprach die Anklage von mehr als 3200 Fällen. Im Urteil berücksichtigt wurde jetzt mit 950 nur ein Bruchteil davon. Richter Carsten Schwadrat erklärte das mit dem Umstand, dass es sich um einen Massenbetrug handele, was mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten für das Verfahren verbunden sei. Dafür hätten tausende Zeugen befragt werden müssen. 70 davon hatte das Gericht in den vergangenen Monaten gehört.

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Professionelle Verschleierung der Taten

Dabei wurden die professionellen Strukturen aufgedeckt, die die Brüder aufgebaut hatten. Der 36-Jährige pflegte Beziehungen zu Vertreibern gefälschter Ware in China. Damit die bei der Einfuhr nach Deutschland nicht sofort aufflog, wurde sie in Kleinmengen meist nach England und in die Niederlande verschickt, dort mit dem Auto abgeholt.

Auch das Verschleierungssystem für die Verkäufe bei Ebay war aufwändig. Über Strohleute aus Polen wurden falsche Ausweise besorgt. Damit eröffnete der 39-Jährige mindestens 20 Bankkonten und 30 Ebaykonten. Die Hattinger kundeten Wohnanschriften aus – große Wohnblöcke mit außen liegenden Briefkästen, die sie für die Verschleierung nutzten.

Auch die überwiesenen Gelder wurden zeitnah an Geldautomaten abgehoben, die keine Kameraüberwachung hatten. „Was will ein Profi noch mehr machen“, fragte Richter Schwadrat in seiner Urteilsbegründung. Und betonte: „Es stand Spitz auf Knopf, ob wir annehmen, dass Sie als Bande gehandelt haben.“ Bei einer Verurteilung wegen organisierter Kriminalität hätten die Angeklagten mit höheren Strafen rechnen müssen.

Vergleichsfälle des Bundesgerichtshofes herangezogen

Und obwohl die Gesamtsumme von 240 000 Euro Schaden, von der das Gericht letztlich ausging, sehr hoch ist, bewegten sich die Einzeltaten häufig im geringfügigen Bereich. „Es war ihr Geschäftsmodell, mit Kleinvieh Mist zu machen. Und hier wurde viel Mist gemacht“, so der Richter. Deshalb könnten die Angeklagten nicht davon ausgehen, dass man sie als Kleinkriminelle betrachte.

Unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft war die Kammer geblieben, um mehr Sicherheit für eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof zu schaffen. Dazu hatte man Urteile in Vergleichsfällen zugrunde gelegt.

Für die Angeklagten, die seit gut acht Monaten getrennt voneinander in Untersuchungshaft sitzen, gab es die deutlich Ermahnung, dass sie sich das selbst zuzuschreiben haben. Der Haftbefehl gegen den 39-Jährigen wurde aufgehoben, gegen den 25-Jährigen außer Vollzug gesetzt. Er muss sich einmal pro Woche melden und darf nicht ins Ausland reisen. Der 36-Jährige, der einzige mit einer Vorstrafe, bleibt in Haft.