Hattingen. . Am zweiten Verhandlungstag gestand der angeklagte Castrop-Rauxeler überraschend. Führungszeugnisse der Fahrer hatte lange niemand kontrolliert.
Der 44-jährige Castrop-Rauxeler, der für das Verschwinden zahlreicher Postsendungen in Hattingen verantwortlich ist, muss eine dreijährige Gefängnisstrafe verbüßen. Am zweiten Verhandlungstag fiel überraschend das Urteil – vor allem dank seines Geständnisses.
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt noch geschwiegen, war nun aber bereit auszusagen. „Ich habe was mitgenommen. Aber nicht das, was mir vorgeworfen wird. Weder Briefe noch Computer“, erklärte der Mann. Der Grund für seine Gaunereien: „Ich hatte zu wenig Geld.“ Nachdem er die Sonderschule besucht hatte, hatte er sich mit Hilfsjobs und zuletzt als Post-Fahrer über Wasser gehalten, dazwischen immer wieder Arbeitslosengeld erhalten, später eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Fahrten zunächst ohne Dienstausweis
Zunächst erklärte der Castrop-Rauxeler, er sei – zunächst zwei Monate ohne Dienstausweis – vor allem in Witten für den Subunternehmer eines Subunternehmers der Post gefahren, nur fünf oder sechs Mal in Hattingen. Dabei habe er drei Pakete mitgenommen. Hier seien auch andere gefahren – unter anderem der Chef selbst.
Sein ehemaliger Arbeitgeber widersprach, rief mitten in seiner Zeugenaussage sogar unvermittelt einen ehemaligen Geschäftspartner an, der bestätigen sollte, der Angeklagte sei hauptsächlich in Hattingen gefahren. Schriftliche Dienstpläne gab es nicht.
Führungszeugnis nicht abgefragt
Außerdem gab er freimütig Auskunft darüber, dass erst nach dem Verschwinden der Hattinger Post überhaupt von Fahrern Führungszeugnisse gefordert wurden. Vorher sei das nie Thema gewesen.
Eine Postmitarbeiterin, die den Dienstausweis für den Angeklagten ausgestellt hatte, berief sich auf die Verträge der Post mit ihren Subunternehmern. Danach sei ein Führungszeugnis Pflicht, habe aber nicht grundsätzlich zur Ausstellung des Ausweises vorgezeigt werden müssen, erst auf Nachfrage musste es vorweisbar sein.
Immer wieder Straftaten begangen
Das Strafregister des Angeklagten hat zwölf Eintragungen – immer wieder auch wegen Betruges. Weil er der künftigen Schwiegermutter und einem Kind ein Handy gestohlen hatte, sitzt er bereits in Haft – sechs Monate für jede Tat.
Dieses eine Jahr wurde auch bei der Verurteilung jetzt einbezogen. Drei Jahre muss er insgesamt absitzen. Damit folgte das Gericht dem milden Antrag von Staatsanwalt Philipp Vroomen, der das Geständnis des Angeklagten hoch anrechnete, das eine langwierige Beweisaufnahme überflüssig machte. Denn nach einer Beratung mit seinem Verteidiger hatte er alle ihm vorgeworfenen Fälle mit 40 verschwundenen Päckchen und 1000 Briefen eingeräumt. Zu den drei Jahren Haft kommen weitere Strafen: Zwischenzeitlich wurden zwei Bewährungen widerrufen. Macht noch zehn Monate obendrauf.