Hattingen. . Seit ihrem 13. Lebensjahr trinkt sie Alkohol und nimmt Drogen. Vor Gericht stand sie schon oft. Jetzt erhielt die Hattingerin eine letzte Chance.
Es ist die letzte Chance für eine 20-jährige Hattingerin. Wegen kleineren Straftaten muss sie ein Jahr hinter Gitter – wenn Sie sich nicht umgehend Hilfe sucht.
Der Gerichtssaal ist der 20-Jährigen nicht fremd. Immer wieder wurde sie verurteilt, das erste Mal mit 15 Jahren. Die Liste ist lang: Beleidigung, Betrug, Drogen, Körperverletzung. Und dieses Mal wollte sie gar nicht kommen. „Ich hatte Angst, dass ich sofort verhaftet werde“, sagt sie, als sie nach viel gutem Zureden durch ihren Verteidiger doch vor Gericht erscheint. Das hätte ihr geblüht, hätte sie den Termin verpasst.
Acht Anklagen trotz Bewährung
Seit ihrem letzten Mal auf der Anklagebank im August 2017 hat sich einiges angesammelt, obwohl sie schon damals eine Bewährungsstrafe bekam. Viermal beging sie Hausfriedensbruch, als sie trotz Hausverbotes die Obdachlosenunterkunft an der Werksstraße besuchte, dort zum Teil randalierte. Zu der Sachbeschädigung kommt eine versuchte Sachbeschädigung, als sie gegen den Außenspiegel eines Autos trat. Zweimal wurde sie beim Diebstahl von Kosmetikartikeln erwischt.
Alles gibt sie zu. „Aber ich will dazu sagen, dass ich bei keiner Tat nüchtern war“, betont sie. Bei einem Atemtest wurden 1,8 Promille festgestellt. „Das ist eine Menge für eine junge Frau“, sagt Jugendgerichtshelfer Thomas Behr. „Ich sehe schwarz“, fürchtet Richter Karl-Martin Lucks. „Das Tragische ist, ich erlebe Sie nüchtern und der Eindruck, den Sie machen, ist nicht schlecht. Aber ich mache mir Sorgen, wie es mit ihnen weitergeht.“
Aussetzung der Vollstreckung der Strafe
Seit ihrem 13. Lebensjahr trinkt die junge Frau Alkohol und konsumiert Cannabis. Inzwischen nimmt sie Amphetamine, seit einigen Monaten Kokain, raucht Heroin. „Ich rege schweren Herzens eine Jugendstrafe ohne Bewährung an. Nur dann kann man Ihnen helfen“, fasst Thomas Behr zusammen.
Das Jugendschöffengericht folgt den Antrag der Staatsanwaltschaft: ein Jahr ohne Bewährung. Allerdings soll die Vollstreckung der Strafe für maximal zwei Jahre zurückgestellt werden – wenn die Hattingerin eine stationäre Langzeit-Therapie beginnt. Dann könnte sie dem Gefängnis gerade noch entgehen.