hattingen. . Staatsanwaltschaft erhebt Klage im Fall verschwundener Briefe und Päckchen aus Vorweihnachtszeit gegen 33-Jährigen. Schaden mindestens 8500 Euro.
- Noch kein Termin für Verhandlung vor dem Schöffengericht in Hattingen
- Tourenpläne eines Post-Subunternehmens legten Spur zu Mann aus Castrop-Rauxel
- Über 50 Geschädigte, deren Sendungen nicht ankamen, meldeten sich bei Polizei
Im Fall der vor Weihnachten verschwundenen Briefe und Päckchen hat die Staatsanwaltschaft Essen jetzt Anklage erhoben. Einem 33-jährigen Mann aus Castrop-Rauxel wird vorgeworfen, in 34 Fällen Postsendungen unterschlagen zu haben. Einen Termin für die Verhandlung vor dem Schöffengericht in Hattingen gibt es derzeit noch nicht.
Hunderte Briefe waren verschwunden. Auch Päckchen kamen nie an. Mehrere WAZ-Leser hatten sich beschwert. Postkarten, wichtige Unterlagen und mehr hatten ihr Ziel nie erreicht. Aufgefallen war der Verlust nach Weihnachten. Mehr als 50 Geschädigte hatten sich bei der Polizei gemeldet.
40 Pakete und 1000 Briefe einbehalten
Nun muss sich der 33-Jährige dafür verantworten. Er war Fahrer für ein Subunternehmen der Post, erklärt Oberstaatsanwältin Anette Milk. Und tatsächlich werden ihm schon Taten weit vor der Weihnachtszeit vorgeworfen. An 34 Tagen soll er Sendungen unterschlagen, unrechtmäßig geöffnet und unterdrückt haben. Die ersten angeklagten Taten liegen Mitte Oktober 2016. Dabei verschwanden vor allem Pakete, so die Oberstaatsanwältin. Ab Dezember seien dann auch Briefe unterschlagen worden.
Insgesamt beläuft sich der von der Staatsanwaltschaft Essen geschätzte Schaden bei den Paketen auf etwa 8500 Euro. 40 Pakete soll der Castroper einbehalten haben. Dazu kommen etwa 1000 Briefe, die der Fahrer nicht weitergeleitet hatte. Zum Teil enthielten die auch Bargeld. Der Gesamtschaden liegt also noch einmal deutlich höher.
Zahlreiche Zeugen angehört
Auf die Spur war man dem Angeklagten über Tourenpläne des Unternehmens gekommen, da die Lieferungen in dem Bereich verschwanden, für den er zuständig war. Dass es dennoch ein gutes halbes Jahr dauerte, bis Anklage erhoben wurde, liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen, erklärt Milk. So habe man dem 33-Jährigen erst einmal auf die Schliche kommen müssen. Zahlreiche Zeugen wurden angehört. Zeit habe auch die Vorbereitung einer Durchsuchung in Anspruch genommen. Dabei waren Gegenstände gefunden worden, die den Sendungen zugeordnet werden konnten. Dem folgten Anhörungen des mutmaßlichen Täters.
Für die Post arbeitet er nicht mehr
Die Anklage lautet nun auf Verletzung des Postgeheimnisses in Tateinheit mit Unterschlagung. Für beides sieht der Gesetzgeber Strafen in Höhe von maximal fünf Jahren pro Tat oder eine Geldstrafe vor.
Für die Post arbeitet der Angeklagte nicht mehr: „Wer auch nur einen Brief unterschlägt, der fliegt“, betont Postsprecher Dieter Pietruck. Auf Ersatzansprüche gegenüber der Post dürfen sich die meisten Kunden, deren Sendungen verschwanden, wohl keine Hoffnung machen. Bei gewöhnlichen Brief- und Päckchensendungen bestehen die nicht. Ansprüche gegenüber der Post habe nur, wer Sendungen aufgebe, für die es einen Nachweis gibt – beispielsweise Einschreiben, Expressbriefe oder Paketsendungen.