Hattingen. . Die Gegner des geplanten Ruhr-Umbaus in Hattingen fühlen sich missverstanden. Sie kämpfen für den Erhalt der Buhnen – möglicherweise vor Gericht.

Das nächste Kapitel im Streit um den geplanten Umbau des Hattinger Ruhrabschnitts ist abgeschlossen. Der Petitionsausschuss des Landes hat entschieden. Für den Initiativkreis zum Erhalt des Ruhrbogens ist es eine Enttäuschung. Aufgeben möchten die Mitglieder ihren Kampf gegen die Umgestaltung aber noch nicht.

Den geplanten Abriss der Buhnen zu verhindern, das hatte sich der Initiativkreis mit seiner Petition vorgenommen, die er vor einem Jahr beim Landtag einreichte. Im Bescheid wird nun ausgeführt, der Ausschuss erkenne zwar „ausdrücklich“ das Engagement für Denkmalschutz-Belange und die Bewahrung der Heimat an. Aber: „Der Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, der Landesregierung Maßnahmen zu empfehlen.“ Denn: Der befürchtete vollständige Rückbau der Buhnen sei nicht mehr geplant. Diese Befürchtung basiere „offenbar auf einem Kommunikationsproblem“.

Initiativkreis erkämpft Planänderung beim Ruhr-Umbau

Dem widerspricht Gerd Walther, Sprecher des Initiativkreises, entschieden. Er bedauert, die Mitglieder des Petitionsausschusses hätten das Anliegen wohl nicht richtig verstanden. Denn auch gegen die derzeit geplante Lösung, jeweils ein Drittel der Buhnen zu erhalten, zu hinterfahren und abzureißen, hatten sich die Umbau-Gegner ausgesprochen. Mit der Variante, dass die Buhnen auf dem sieben Kilometer langen Flussabschnitt zumindest im unmittelbaren Bereich des Ruhrbogens erhalten bleiben, erreichte der Initiativkreis sein Minimal-Ziel.

Dennoch wollen sich die etwa 20 Mitstreiter weiter für den Erhalt des inzwischen denkmalgeschützten Flussabsschnitts einsetzen. Dazu haben sie Briefe an NRW-Heimatministerin Irene Scharrenbach und NRW-Umweltministerin Christina Schulze-Föcking geschrieben. „Gewässerschutz darf nicht vor Natur- und Heimatschutz stehen“, betont der Initiativkreis.

Ennepe-Ruhr-Kreis wird noch gehört

Voraussichtlich wird das Planfeststellungsverfahren zu der Umgestaltung im Sommer starten. Dann würde unter anderem auch der Ennepe-Ruhr-Kreis gehört. Grundsätzlich gelte laut Bundesnaturschutzgesetz, dass im Naturschutzgebiet, wie an der Ruhr, keine Veränderungen der Bodengestalt und fließender Gewässer erlaubt sind. Allerdings muss der Antrag erst geprüft werden. Dann entscheidet der Kreistag und gibt eine Empfehlung ab.

Der Initiativkreis prüft unterdessen, ob er mit Berufung auf das Naturschutzgesetz eventuell auch den Klageweg beschreiten wird.