Hattingen. . Der Hattinger Initiativkreis zum Erhalt des Ruhrbogens wendet sich an den Petitionsausschuss des Landtags. Er möchte den geplanten Umbau stoppen.
- Initiativkreis zum Erhalt des Ruhrbogens hat sich an den Petitionsausschuss gewendet
- Dort kann jeder Bürger eine Petition einreichen, um sich gegen Entscheidungen staatlicher Stellen zu wehren
- Eine aufschiebende Wirkung hat die Petition bis eine Entscheidung getroffen wurde nicht
Der Initiativkreis zum Erhalt des Ruhrbogens, der sich seit Jahren gegen die geplante Umwandlung der Ruhr zwischen Hattinger und Dahlhauser Schleuse einsetzt, hat nun eine Petition an den Landtag gerichtet. Das Ziel: Den von der Bezirksregierung Düsseldorf geplanten Umbau stoppen. Zunächst wird das Verfahren dennoch weiterlaufen wie geplant.
Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt in Arnsberg einen Antrag auf die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau des Flussabschnitts. Nach Ostern rechnet die Bezirksregierung in Arnsberg derzeit mit der Eröffnung des Verfahrens in dessen Verlauf auch Bedenken vorgebracht werden können. In Arnsberg muss dann in den kommenden Monaten entschieden werden, ob die Neugestaltung zugelassen wird und ob die Pläne verändert werden müssen.
Stoppt die Petition das Planfeststellungsverfahren?
„So ein Verfahren hält auch eine Petition beim Landtag nicht auf“, erklärt Sandra Ledig vom Petitionsreferat der Landtagsverwaltung. Eine aufschiebende Wirkung haben nur Gerichtsverfahren, nicht aber eine Petition.
Wer kann eine Petition einreichen?
Eine Petition im Landtag kann jeder Bürger stellen, um sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Eine Petition braucht dabei keine besondere Form, muss aber schriftlich eingereicht werden. „Das ist sehr niederschwellig. Jeder soll schreiben, wie er es kann – ob in einem Schriftsatz oder nur auf einer Postkarte“, sagt Sandra Ledig. Jedes Jahr erreichen den Petitionsausschuss durchschnittlich 4000 Bürgeranliegen. „Jede Petition geht in den Ausschuss, es wird nichts herausgefiltert“, betont Sandra Ledig.
Wie läuft das Verfahren im Petitionsausschuss ab?
Grundsätzlich werden nach Eingang der Petition alle Seiten angeschrieben und um schriftliche Stellungnahme gebeten. Wenn nötig, macht sich der Ausschuss auch vor Ort selbst ein Bild von der Situation. Schließlich werden in einer Sitzung des Ausschusses die Petition und ein Lösungsvorschlag vorgestellt. Im Petitionsausschuss entscheiden 25 Abgeordnete – die Beschlüsse müssen dabei immer einstimmig sein.
Was bedeutet die NRW-Wahl für die Petition?
Durchschnittlich dauert es drei bis vier Monate, bis der Petitionsausschuss eine Entscheidung fällt. „Er tagt auch in den Ferien und auch nach der Wahl läuft die Petition fort“, erklärt Ledig. Nach der Landtagswahl ist der Petitionsausschuss einer der ersten, die sich konstituieren. Das Verfahren muss nach einer neuen Besetzung nicht von vorn starten. Stattdessen werde der neue Ausschuss auf den Sachstand gebracht und könne entscheiden.
Zu inhaltlichen Chancen der Petition der Hattinger äußert sich Sandra Leidig übrigens nicht. Petitionen würden grundsätzlich nicht öffentlich besprochen, weil oftmals sensible Daten eine Rolle spielten.
Der Initiativkreis zum Erhalt des Ruhrbogens trägt für seinen Antrag an den Landtag, den Umbau zu stoppen, in seiner Petition vier Gründe vor.
Begründung gegen den Umbau der Ruhr
Denkmalschutz: Die Fachbehörde in Münster hatte die Denkmalwürdigkeit des Ruhrabschnitts festgestellt, in dem als letztem die Schiffbarmachung der Ruhr – zum Beispiel durch die Buhnen – sichtbar sei. Seit kurzem steht der 7,2 Kilometer lange Abschnitt unter Schutz.
Verlust der Heimatverbundenheit: Der Ruhrbogen stünde für „das heimatliche Erscheinungsbild Hattingens. Die Hattinger Bevölkerung identifiziert sich hierüber mit ihrer Heimatstadt.“
Ökologische Vorbehalte: „Die Pflanzenwelt, Tierwelt und Fischwelt ist gesund.“ Es sei nicht zu vermitteln und auch nicht erforderlich, diese Naturlandschaft einschließlich der intakten Flora und Fauna zu vernichten und durch eine unbekannte Variante zu ersetzen.
Ökonomische Vorbehalte: Zu den Planungs- und Baukosten in Millionenhöhe kämen laut Initiativkreis dauerhafte nicht spezifizierbare Folgekosten für die Beseitigung von Ablagerungen infolge der Herabsetzung der Fließgeschwindigkeit. Der Initiativkreis vermisst eine Kosten-Nutzen-Analyse für das Projekt.