Hattingen. . Neues Gesetz sieht Mindestabstand von 350 Metern zwischen Spielotheken vor. Hattinger Betreiber haben dagegen bereits Härtefallanträge gestellt.
- Mindestens 350 Meter Abstand sollen Spielhallen laut einem neuen Gesetz haben
- Hattingen und die anderen Kreisstädte sind verunsichert, weil es Härtefälle gibt
- Sie fürchten, im Ernstfall auf den Kosten für einen Gerichtsprozess sitzen zu bleiben
In dieser Woche hat er zusammengesessen, der Arbeitskreis Spielrecht, ein Zusammenschluss aller Kreisstädte. Er hat darüber beraten, wie man mit der Zukunft der Spielhallen umgeht, denn es gibt ab Dezember eine Verschärfung des Gesetzes. Davon betroffen wären auch mehrere Hattinger Spielhallen. Am Ende herrschte große Ratlosigkeit. „Die Städte wissen bisher nicht, wie sie damit umgehen sollen, es gibt überall noch Beratungsbedarf“, sagt Christine Freynik, Erste Beigeordnete der Stadt.
Ab dem 1. Dezember dürfen Spielhallenbetreiber keine Mehrfachkonzessionen unter einem Dach mehr haben. Und die Spielhallen müssen mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein. Eigentlich ein Grund für Hattingen einzugreifen. Denn laut Beigeordneter befinden sich in einem Gebäude an der Hüttenstraße gleich fünf Spielhallen unter einem Dach, in der Altstadt gibt es auf engstem Raum weitere vier Spielbetriebe.
Komplizierte Entscheidung
Doch da eine Entscheidung zu treffen, hört sich einfach an, ist aber weitaus komplizierter als gedacht. „Denn der Gesetzesgeber hat zugelassen, dass Spielhallenbetreiber einen Härtefallantrag stellen können, wenn zum Beispiel ihre Existenz auf dem Spiel steht. Wird dem stattgegeben, hat das eine aufschiebende Wirkung bis Mitte 2021, wenn der Glücksspielstaatsvertrag ausläuft. „Diese Anträge liegen uns bereits vor“, sagt Christine Freynik. „Außerdem hat die Branche eine starke Lobby und ist anwaltlich ausgesprochen professionell vertreten.“
Wie so oft ändere der Gesetzgeber die Gesetzeslage und „am Ende der Nahrungskette stehen die Kommunen“, stellt Juristin Freynik fest. Die Problematik zu entscheiden, habe sich bereits in der Vergangenheit gezeigt. Da gebe es wie so oft unterschiedliche Rechtsprechung zu Konzessionen bei verschiedenen Gerichten. Zum Beispiel habe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anders geurteilt als das Verwaltungsgericht Arnsberg. Das mache es den Kommunen nicht leichter, Maßnahmen zu ergreifen. „Wenn – wie bereits angekündigt – die Juristen der Branche gegen Schließungen klagen und der Gesetzgeber eine Härtefallklausel eingeräumt hat, haften im Zweifelsfall die Kommunen, wenn sie im Rechtsstreit unterliegen“, sagt Christine Freynik.
Städte greifen nicht hart durch
Das habe dazu geführt, dass die Städte nicht gerade geneigt sind, mit aller Härte durchzugreifen, weil sie nicht wissen, wie ein folgender Rechtsstreit für sie ausgeht. „Viele Städte wissen einfach noch nicht, wie sie mit der Rechtslage umgehen sollen.“ Hinzu kommt, dass sich Schließungen auch in erheblichem Maße auf die Finanzen der Städte auswirken, denn laut Verband zahlen die Spielhallen den Städten in Nordrhein-Westfalen 240 Millionen Euro pro Jahr.