Hattingen. . Das Gericht hat den verkaufsoffenen Feiertag an Fronleichnam gekippt, weil die Gewerkschaft nicht gehört wurde. Verkauft werden soll trotzdem.
- Laut Begründung des Verwaltungsgerichts wurde die Gewerkschaft vor der Festsetzung nicht gehört
- Die Stadt beruft sich auf eine angeblich seit 2014 bestehende Einverständniserklärung von Verdi
- Statt dem verkaufsoffenen Feiertag plant das Stadtmarketing jetzt einen Markt für die Händler
Der verkaufsoffene Feiertag in Hattingen ist gekippt – wegen eines Verfahrensfehlers, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg am Freitagnachmittag mitteilte. Stadtmarketingchef Georg Hartmann plant bereits eine Alternative: Er hat bei der Stadt den Antrag auf eine kurzfristige Marktfestsetzung für den kommenden Donnerstag gestellt.
Die Gewerkschaft Verdi hatte eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht angestrebt. Die Begründung: Verdi sei von der Stadt nicht gehört worden, bevor die verkaufsoffenen Tage beschlossen wurden. Mit dieser Begründung erklärte nun auch die 1. Kammer des Gerichts den Verkaufstag für nicht zulässig.
KAM-Besucherzahlen beim Urteil kein Thema
„Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt vom 14. Dezember 2016 sei offensichtlich rechtswidrig und nichtig, weil sie verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sei“, so das Gericht in seiner Mitteilung. Offen lässt die Kammer die Frage, ob die zu erwartenden Besucherzahlen des Kulinarischen Altstadtmarktes (KAM) ausreichend wären, um eine Öffnung am Feiertag zuzulassen.
„Verdi wollte schon den letzten verkaufsoffenen Sonntag stoppen“, sagt Gewerkschafter Hans-Georg Harms. Weil die Zeit zu knapp gewesen sei, habe der Anwalt aber abgeraten.
Stadt beruft sich auf Erklärung von Verdi aus 2014
Bürgermeister Dirk Glaser zeigt sich angesichts der Begründung des Gerichts völlig überrascht. Ihm sei mitgeteilt worden, es gebe eine Erklärung von Verdi aus dem Jahr 2014, auf die sich die Stadt beziehe. „Wir müssen uns jetzt an einen Tisch setzen und Gespräche mit allen Beteiligten führen“, sagt Glaser. Grundsätzlich befürworte er verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in überschaubarer Zahl. Viermal sollten in Hattingen Geschäfte außerhalb der regulären Zeiten öffnen dürfen: Neben dem bereits gelaufenen Tag zum Frühlingsfest (30. April) und dem zum KAM (15. Juni) noch zum Herbstmarkt und Panhasfest (1. Oktober) und zum Weihnachtsmarkt (17. Dezember). „Ich möchte damit den Einzelhandel unterstützen“, betont Glaser.
Verärgert über die Kurzfristigkeit der Entscheidung zeigt sich Georg Hartmann, Geschäftsführer des Stadtmarketingvereins: „Auch wenn das juristisch einwandfrei ist, das Verfahren ist skandalös.“ Seit Dezember stünden die Tage fest, Händler hätten sich darauf eingestellt, Waren geordert und Mitarbeiter eingeteilt. „Es war lange Zeit, sich an einen Tisch zu setzen und dann wird kurzfristig eine Klageschrift eingereicht und eine Eilentscheidung angeregt.“
Händler sollen trotzdem verkaufen dürfen
Jetzt plant Hartmann eine Alternative: einen Markt am Donnerstag von 10 bis 20 Uhr in der Innenstadt. Den Antrag hat er gestellt, auf eine Genehmigung hofft Hartmann Anfang der Woche. Um rechtlich einwandfrei zu sein, müssten die Geschäfte zwar geschlossen bleiben, doch Verkaufstische vor den Läden seien erlaubt. „Jeder Händler, der möchte, kann mitmachen. Einige wollen bereits dabei sein“, sagt Hartmann.