Hattingen. Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erwirkt am Verwaltungsgericht in Arnsberg eine Einstweilige Verfügung gegen den verkaufsoffenen Feiertag.
Der für Fronleichnam am Donnerstag, 15. Juni, geplante verkaufsoffene Feiertag wird nicht stattfinden.
Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stattgegeben und eine Einstweilige Verfügung gegen das Vorhaben erlassen. Das bestätigte Stadtmarketing-Geschäftsführer Georg Hartmann am Donnerstagabend gegenüber der WAZ. Die zuständige Verwaltungsrichterin habe angekündigt, ihre Entscheidung in dem Verfahren der Stadt Hattingen gegenüber am heutigen Freitag ausführlich zu begründen, so Hartmann weiter.
Seit Monaten ist Verdi landesweit aktiv und klagt in vielen Städten gegen die Durchführung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage. Meist hat sich die Gewerkschaft mit ihrem Vorgehen durchsetzen können. Hattingen war davon bisher nicht betroffen. Und auch jetzt hat Verdi offenbar nur gegen diesen einen der insgesamt vier für 2017 geplanten Verkaufstage geklagt. Der verkaufsoffene Sonntag zum Frühlingsfest am 30. April hat bereits stattgefunden. Von Klagen gegen die Öffnungen am Sonntag, 1. Oktober (Herbstmarkt und Panhasfest), und am Sonntag, 17. Dezember (Nostalgischer Weihnachtsmarkt), ist Georg Hartmann nichts bekannt.