Hattingen. . 30-jähriger Hattinger wurde wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Er stand unter Bewährung.

Mit Busfahrern und Polizisten scheint der 30-jährige Hattinger, der sich vor dem Amtsgericht verantworten musste, ein Problem zu haben. Gleich wegen zwei Vorfällen stand er vor Gericht und wurde wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Ein Unbekannter ist der 30-Jährige für die Polizei nicht. Bereits zehn Einträge weist sein Strafregister auf. Im April, so beschreibt es die Anklage, beleidigte er nun eine Fahrerin der Bus-Linie CE31 mit den Worten Schlampe, Hure und Nutte, weil sie nicht schnell genug von der Haltestelle abfuhr, sondern darauf bestand, dass ein Fahrgast ihr seinen Fahrschein zeigt.

„Die Beleidigungen fielen aber im Gespräch mit einem Freund, nicht an die Zeugin gerichtet“, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären. „Es ist gekünstelt zu differenzieren, an wen die Worte gerichtet waren. Das macht keinen Unterschied“, befand Richter Johannes Kimmeskamp in seinem Urteil. Gemeint gewesen sei zweifelsfrei die Fahrerin.

Handgreiflich war der Angeklagte gegen einen Busfahrer bereits bei einem Vorfall im November am Busbahnhof geworden: Weil er seinen Hund in einem Bus vermutete, lief er auf das anfahrende Fahrzeug zu. Der Fahrer konnte nicht rechtzeitig bremsen und berührte den Mann, der daraufhin stürzte. Als der Fahrer die Tür öffnete, um sich nach dem Befinden zu erkundigen, sprang er auf, stürmte in den Bus und packte den Fahrer am Kragen. Als er zu einem Faustschlag ausholte, wurde er von mehreren Fahrgästen aus dem Bus gezogen.

„Er wollte auf die Fahrerkabine schlagen, weil der Busfahrer nicht darauf reagierte, als er sein Missfallen ausdrückte“, erklärte der Verteidiger. Nach der Aussage des Fahrers und zweier Schüler, die den Vorfall beobachtet hatten, stand für das Gericht aber die versuchte Körperverletzung fest: „Mit dem Schlag kann nur der Fahrer gemeint gewesen sein. Das ergibt sich aus der Konstruktion des Busses. Eine Fahrerkabine gibt es dort gar nicht.“ Der Busfahrer ist bis heute aufgrund der psychischen Belastung krankgeschrieben. „Ich habe Angst, dass so etwas wieder passieren könnte und ich dann nicht so glimpflich wegkomme“, sagte er.

Die Polizei, die eigentlich angerückt war, um den Unfall aufzunehmen, hatte der Angeklagte so wüst beleidigt und bedrängt, dass er schließlich in Gewahrsam genommen wurde. Seinen Rausch – ganze vier Promille Atemalkohol – musste er in der Zelle ausschlafen.

Vor Gericht entschuldigte er sich bei allen Beteiligten. „Alles wieder gut“, fragte er in Richtung des Polizisten und ergänzte schmunzelnd: „Bis zum nächsten Mal.“ Auch der Kollegin versprach er: „Ich versuche mich zu bessern.“ Weil er aber noch unter Bewährung steht und bereits häufig auffällig geworden war, muss er das voraussichtlich im Gefängnis angehen. Noch kann er aber Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.