Gladbeck. . In dem Video, das seit kurzem im Internet kursiert, stößt IS-Kämpfer Michael N. alias „Abu Dawud“massive Drohungen gegen Bundeskanzlerin Merkel und weitere Spitzenpolitiker aus. Ende 2011 soll N. für zehn Monate nach Gladbeck gezogen sein. Damals fiel er bei einer Razzia gegen Salafisten auf.
Aufsehen weit über die Region hinaus löste am Donnerstag das Terrorvideo des Dschihadisten mit dem Kampfnamen „Abu Dawud“ aus. Bei dem radikalen Islamisten soll es sich um den Konvertiten Michael N. handeln, der auch einmal zehn Monate lang in Gladbeck gewohnt hat.
Eine Meldung der „Welt“ brachte die Berichterstattung bundesweit ins Rollen - in dem neuen Terrorvideo formuliert „Abu Dawud“ massive Drohungen gegen Kanzlerin Angela Merkel und weitere Staats- und Regierungschefs.
In dem Video zu sehen ist ein Mann mit länglichem Gesicht und struppigem Rauschebart. „Uns haben Informationen erreicht, dass es sich bei diesem Mann in dem Video wohl um Michael N. handelt“, erklärte gestern auf Anfrage der WAZ Peter Breßer-Barnebeck für die Gladbecker Stadtverwaltung. Am 1. Oktober 2011 sei N. nach Gladbeck gezogen. Vorher habe er bereits in mehreren anderen Revierstädten gewohnt.
In den zehn Monaten, in denen Brauck der Wohnort von Michael N. war, sei der heute Mitte 30-Jährige allerdings nie als Salafist in Erscheinung getreten. Es habe nach Erkenntnissen der Verwaltung auch keine Kontakte von Michael N. zu den Moscheevereinen in der Stadt gegeben. Aufgefallen sei der Mann erst bei der Razzia im Juni 2012 in Brauck.
„In diesem Zusammenhang ist Michael N. dann aufgefallen“
Bundesweit war es damals zu Polizeieinsätzen gegen radikal-islamistische Salafisten-Organisationen gekommen. Auch in Gladbeck durchsuchte die Polizei mehrere Gebäude. „In diesem Zusammenhang ist Michael N. dann aufgefallen“, so Breßer-Barnebeck. Kurz nach der Razzia sei Miachel N. wohl mit seiner Frau nach Ägypten ausgereist. Nach Informationen der „Welt“ waren im Anschluss Libyen und Syrien weitere Stationen des zum Islam konvertierten Deutschen. In Syrien soll er sich der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen haben.
Polizei verweist an die Bundesanwaltschaft
Das Polizeipräsidium Recklinghausen gab gestern keine Auskunft zu dem Terrorvideo, sondern verwies diekt an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Doch auch dort hielt man sich mit konkreten Auskünften zur Person von Michael N. bedeckt. „Von Festnahmen und Anklageerhebungen abgesehen unterrichtet der Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit allerdings grundsätzlich nicht darüber, ob er gegen eine bestimmte Person Ermittlungen führt oder nicht“, so Marcus Köhler, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, in seiner Funktion als Pressesprecher der Behörde.
Personen genau im Blick
Personen, bei denen „extremistische Entwicklungen offenkundig werden“, hätten die Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene selbstverständlich „sehr genau im Blick“. Und weiter: „Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder befassen sich intensiv mit dem Konflikt in Syrien und im Irak und dessen Bezügen nach Deutschland, und zwar vor allem unter den rechtlichen Aspekten des Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.“ Sowohl der Generalbundesanwalt als die Staatsanwaltschaften des Länder würden in diesem Zusammenhang mittlerweile zahlreiche Ermittlungsverfahren führen.