Gladbeck. . Der letzte Streit war zuviel: Nachdem eine Frau in Gladbeck ihren gewaltbereiten Ehemann bei der Polizei anzeigte, sahen sich die Beamten nicht nur mit häuslicher Gewalt, sondern auch mit der Pistole des Ehemannes konfrontiert. Wegen Waffenbesitz bleibt er nun auch in Untersuchungshaft.
Der 43-jährige Mann, den ein Spezialeinsatzkommando (SEK) in der Nacht zu Samstag (7. September) festnahm, kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Michael Franz, Pressesprecher der Polizei Recklinghausen, erklärte gestern auf Anfrage der WAZ: „Der Tatverdächtige ist dem Haftrichter vorgeführt worden, und dieser hat einen Untersuchungshaftbefehl verkündet.“ Zu den Hintergründen des Einsatzes äußert sich die Polizei weiterhin zurückhaltend.
Ort sei ein Mehrfamilienhaus an der Karlstraße gewesen. „Es stand der Vorwurf im Raum, dass der Mann seine Frau geschlagen hat“, so Sprecher Franz. Zwischen dem 43-Jährigen und der 41-Jährigen war es laut Polizei zu heftigen Streitigkeiten gekommen. Das Opfer konnte die gemeinsame Wohnung samt drei Kindern verlassen, ohne dass der Tatverdächtige es bemerkte. Die Frau erstattete bei der Polizei Anzeige und gab an, dass der Mann eine Schusswaffe habe. Daraufhin wurde ein SEK angefordert, das den 43-Jährigen festnahm.
SEK-Einsätze sind eine Ausnahme
Ein weiterer Fall von Häuslicher Gewalt. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis Mitte August diesen Jahres seien in Gladbeck bereits 60 Fälle bei der Polizeibehörde Recklinghausen gemeldet, so Michael Franz. Er sagt: „Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es zehn mehr.“ Ein abnehmender Trend, „der auch in allen Städten unseres Bereiches bemerkbar ist“.
Zum aktuellen Polizeieinsatz an der Gladbecker Karlstraße sagt er: „Es handelt sich insofern um eine Ausnahme, da es nicht automatisch üblich ist, ein SEK einzusetzen. Verweise aus der Wohnung und ein 14-tägiges Betretungsverbot sind das Übliche.“ Meistens entwickeln sich die Auseinandersetzungen, in denen es zu Gewalt kommt, zwischen Eheleuten, sagt Franz – der Einsatz von Waffen sei seltener der Fall.
Rat gibt es bei der Frauenberatungsstelle
„Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz“, berichtet Angela Hoffmann von der Frauenberatungsstelle Gladbeck. Es gibt der Polizei unter anderem die Möglichkeit, den Täter der Wohnung zu verweisen. Hoffmann: „Wir erhalten von der Polizei Informationen, wenn eine Wegweisung geschehen ist.“ Voraussetzung: Die betroffenen Frauen müssen mit der Weitergabe der Daten einverstanden sein. „
Wir nehmen dann Kontakt mit den Frauen auf“, erläutert Angela Hoffmann. In einem persönlichen Gespräch – „wir unterliegen der Schweigepflicht“ – legen die Expertinnen der Beratungsstelle den Ratsuchenden dar, was sie tun können.