Gladbeck. . Nach heftigen Streitigkeiten mit seiner Ehefrau hat ein Spezialeinsatzkommando einen 43-jährigen Mann in Gladbeck fest. Das SEK wurde alarmiert, weil der Mann im Besitz einer Schusswaffe war. Zu den Hintergründen der Auseinandersetzung wollte sich die Polizei Recklinghausen wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern.
Wegen „Häuslicher Gewalt“ muss die Polizei häufiger ausrücken. Dass aber gleich ein Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert wird, dürfte schon eher die Ausnahme sein. Zu solch einem Fall kam es in der Nacht zu Samstag (7. September) in der Innenstadt. Die Polizeikräfte nahmen einen 43-Jährigen fest.
Nach Recherchen der WAZ war der Tatort ein Mehrfamilienhaus im Bereich August-Wessendorf-Weg/Bahnhofstraße. Diese Angaben mochte die zuständige Polizeibehörde in Recklinghausen allerdings mit Hinweis auf die „laufenden Ermittlungen“ nicht bestätigen. Das gilt auch für Hintergründe zu der Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten, die den SEK-Einsatz auslösten.
Frau flüchtete aus der Wohnung
Folgende Informationen dürften indes zutreffend sein. In einem Mehrfamilienhaus geriet ein 43-Jähriger in heftige Streitigkeiten mit seiner Ehefrau. Der 41-Jährigen gelang es, mit ihren drei Kindern – im Alter von zehn, 15 und 22 Jahren – die gemeinsame Wohnung zu verlassen, ohne dass der Mann es bemerkte.
Die Ehefrau, die in der Auseinandersetzung mit dem Tatverdächtigen laut Polizei unverletzt blieb, erstattete bei der Polizei Anzeige und erklärte außerdem, dass ihr Mann im Besitz einer Schusswaffe sei. Dieser Umstand rief das SEK auf den Plan. Die Beamten wurden alarmiert, um den 43-jährigen Ehemann festzunehmen.
Polizei stellte Schusswaffe sicher
Ein Rettungsfahrzeug der Gladbecker Feuerwehr wurde ebenfalls zum Einsatz gerufen. Es war in der Tatortnähe postiert, um notfalls parat zu stehen. Doch die Unterstützung der Feuerwehrkräfte musste nicht angefordert werden. „Es kam zu keinem Schusswechsel“, bestätigte die Polizeibehörde in Recklinghausen auf Anfrage der WAZ. Die Polizeibeamten nahmen den Beschuldigten in der Wohnung fest, er wurde nicht verletzt. Und es stellte sich heraus, dass die Informationen der Ehefrau den Tatsachen entsprachen. Der 43-Jährige hatte eine Schusswaffe, die die Polizei sicherstellte.
Im Fall von „Häuslicher Gewalt“ kann die Polizei zum Schutz des Opfers unmittelbar eine Wohnungsverweisung aus den gemeinsam genutzten Räumen und ein Rückkehrverbot für bis zu zehn Tage aussprechen. Dabei gilt in erster Linie der Grundsatz: „Der Täter verlässt die Wohnung. Das Opfer bleibt!“ Wenn der Täter dem Rückkehrverbot zuwiderhandelt, können Maßnahmen wie ein Zwangsgeld erfolgen.