Essen/Gladbeck. Der brutale Raub auf eine Starbucks-Filiale in der Essener Innenstadt in der Nacht zum Rosenmontag ist aufgeklärt: Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Polizei einen Mitarbeiter des Cafés als Mittäter entlarvt. Gegen den 21-jährigen Gladbecker und zwei von drei Komplizen ist bereits Anklage erhoben worden.

Nach umfangreichen Ermittlungen gelang der Ermittlungskommission „Bohne“ die Aufklärung eines Raubes auf die Starbucks-Filiale in der Essener Innenstadt.

In der Nacht zum Rosenmontag hatten sich zwei Männer Zutritt zu dem Café verschafft und das früh morgens eintreffende Personal, eine Frau aus Essen (25) und einen Mann aus Gladbeck (21), überwältigt. Unter Vorhalt eines Messers und einer Schusswaffe erbeuteten die Räuber das vorhandene Bargeld aus einem Tresor, den die Angestellten öffnen sollten. Sie drohten damit, auf die Angestellten im Falle einer Weigerung mit dem Messer einzustechen. Einer der Täter forderte sogar seinen Mittäter nach Erhalt der Beute auf, „einen jetzt abzustechen“, doch es blieb bei der Fesselung des Personals.

Starbucks-Mitarbeiter schnell unter Verdacht

Schnell geriet der 21-jährige Café-Mitarbeiter aus Gladbeck in den Verdacht, bei der Planung und Ausführung der Tat mitgewirkt zu haben. Als sich die Beweislage gegen ihn und seine Mittäter, darunter ein Bruder und ein Cousin von ihm (23 Jahre, aus Gladbeck; 24 Jahre, aus Essen), erhärtete, erwirkte die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehle für die Beschuldigten. Die Ermittlungen wurden trotzdem fortgesetzt, weil sich Anhaltspunkte auf einen weiteren Mittäter ergeben hatten, der an der Tat noch beteiligt gewesen sein muss.

Als sich zwei der Inhaftierten schließlich bereiterklärten, bei der Polizei auszusagen, bestätigte sich den Verdacht der Ermittler, und der noch fehlende Beschuldigte (27 Jahre, aus Gladbeck) konnte festgenommen werden. In einem Versteck fanden die Beamten auch die beschriebenen Tatwaffen. Drei Täter wurden bereits angeklagt. Die Hauptverhandlung gegen sie soll ab 23. September stattfinden. Beim vierten Täters steht die Anklageerhebung unmittelbar bevor.