Gladbeck. . Zunächst fühlte sich der Gladbecker nach der Versorgung eines Notarztes besser. Der große Schock kam am Morgen nach der Behandlung, als sich der 51-Jährige die zurückgelassenen Ampullen genauer ansah, die ihm der Arzt verabreicht hatte. Sie waren seit mehreren Jahren abgelaufen und längst nicht mehr auf dem Markt.

Anfangs war der 51-Jährige einfach erleichtert, als der Notarzt am Samstagabend schon eine dreiviertel Stunde nach dem Anruf vor seiner Tür stand. Leser Klaus K. hatte die 116 117 gewählt, weil nach vermeintlich überstandener Lungenentzündung Husten und Atemnot zurückgekehrt waren und das Fieber stieg.

Der Arzt untersuchte ihn, spritzte zwei Medikamente, ließ ein Rezept für ein Antibiotikum zurück – der 51-Jährige fühlte sich gut erstversorgt.

Am nächsten Morgen aber war seine Erleichterung wie weggeblasen, als sein Blick auf die beiden Ampullen fiel, die noch auf dem Tisch lagen: Verwendbar bis 09/2011 stand auf der einen, auf der anderen gar 06/2009. „Da bin ich schon unruhig geworden, zumal Fachleute immer davor warnen, Medikamente noch nach dem Verfallsdatum einzunehmen“, so der 51-Jährige.

Der Blick ins Internet sorgte auch nicht gerade für Beruhigung: Im Beipackzettel des Präparates „Afpred forte“ heißt es unmissverständlich: Sie dürfen das Medikament nach dem auf dem Ampullenetikett nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.

Schlimmstenfalls wirkungslos

Apothekerin Beate Danner von der Punkt-Apotheke gibt Entwarnung: „Verfallsdaten sagen generell nur etwas darüber aus, wie lange der Hersteller für die Wirksamkeit des Arzneimittels garantiert. Schlimmstenfalls waren die Medikamente in diesem Fall wirkungslos, aber nicht schädlich.“ Bei anderen Arzneimitteln aber könne eine deutliche Überschreitung des angegebenen Datums aber durchaus ernstere Folgen haben.

Das bestätigt die Pharmakologin Dr. Kati Leopold von der Herstellerfirma Reimser AG: „Dieses Medikament enthält keine Stoffe, die toxische Abbauprodukte hervorbringen können. In der Regel ist so lange nach dem Verfalldatum allenfalls die Wirksamkeit reduziert.“

Medikamente waren schon längst nicht mehr auf dem Markt

Schaden haben die abgelaufenen Medikamente, die das Pharmaunternehmen übrigens wegen zu geringer Nachfrage schon vor geraumer Zeit vom Markt genommen hat, bei Klaus K. in der Tat nicht angerichtet. Dem 51-Jährigen geht es allmählich besser. Trotzdem ist er immer noch sauer und denkt über rechtliche Schritte nach. Wichtiger aber ist ihm, dass sein Fall andere Menschen warnt: „Immer genau hinschauen, auch wenn man sich natürlich in einer Ausnahmesituation befindet, wenn man einen Notarzt braucht.“

Der Patient hat sich an Stefan Schaub, den für den ärztlichen Notdienst in Gladbeck zuständigen Mediziner, gewandt. Der will der Beschwerde des 51-Jährigen nachgehen. Er hat den Notarzt bereits um eine Stellungnahme gebeten. Aus der Notdienstzentrale stammen die Medikamente nicht. Die Notärzte im Fahrdienst bekommen von dort keine Arzneimittel.