Gladbeck/Essen. . Das Essener Landgericht hat eine 36-jährige Gladbeckerin zu acht Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre fast dreijährige Tochter vor laufender Web-Kamera in mindestens 32 Fällen sexuell missbrauchte. Schockierend für viele Beteiligte: Zwei der Filme wurden in dem Prozess abgespielt.
Acht Jahre Gefängnis. Mehrfach atmete die 36-jährige Gladbeckerin tief durch, nachdem die Essener Jugendschutzkammer das Urteil verkündet hatte. Ein halbes Jahr lang hatte sie vor laufender Web-Kamera ihre fast dreijährige Tochter sexuell missbraucht, um diese Videos über das Internet ihrer Chat-Partnerin zu zeigen. Acht Jahre Haft für 32 Taten.
Warum sie es getan hat? „Was sind Sie für ein Mensch?“, fragte Richterin Luise Nünning und gab die enttäuschende Antwort selbst: „Wir sind Ihnen nicht nahe gekommen.“ Geld hatte die arbeitslose Gladbeckerin für die Aufnahmen nicht genommen. Offenbar hatte sie sich in ihre Chat-Partnerin verliebt, gab deshalb ihrem Drängen nach, sich vor der Kamera derart zu präsentieren. Im Juni 2010, kurz nach der Trennung von ihrem Mann, dem Vater des Mädchens, begann sie mit den Szenen. Als sie im Dezember erkannte, dass die Chat-Freundin „Sabrina“ tatsächlich ein Mann war, kappte sie die Verbindung.
Gewalt im Vordergrund der Taten
Das Gericht sprach von einer überforderten, einsamen Frau, die keine Hilfe von außen bekommen hätte. Aber auch das sei keine wirkliche Erklärung, sagte die Vorsitzende der Jugendschutzkammer. „Überforderte Mütter kennen wir vor dieser Kammer. Sie müssen sich aber wegen gewalttätiger Übergriffe, etwa Schütteltrauma, verantworten.“ Dass sexueller Missbrauch des Kindes durch Überforderung ausgelöst wird, erscheint auch dem Gericht ungewöhnlich. Die psychiatrische Gutachterin Marianne Miller hatte die Angeklagte als voll schuldfähig eingestuft. Sie sei minderbegabt, ihr fehle die Fähigkeit zum Mitleid und sie weise sadistische Tendenzen auf. Auch das Gericht stufte die Angeklagte nicht als Sexualstraftäterin ein, sondern sah eindeutig die Gewalt im Vordergrund der Taten stehen.
Schockierend wirkte auf viele der Prozessbeteiligten, als das Gericht zwei der Filme abspielte. Immer wieder hatte die Angeklagte ihr Kind aufgefordert, sich nicht zu wehren, wenn es missbraucht wurde. Auch mit Gewalt setzte sie ihre Wünsche durch. Die Angeklagte selbst soll sich mit dem Rücken zu den Bildern gesetzt haben.
Staatsanwältin Kathie Nothdurft hatte genau acht Jahre Haft gefordert, Opferanwältin Imke Schwerdtfeger schloss sich dem an. Auch Verteidigerin Silvia Oster hatte angesichts der entsetzlichen Filmaufnahmen nicht viel ausrichten können. Sie bat jedoch um nicht mehr als fünf Jahre Haft .